Kautionsrückzahlung gemindert wegen verkalkter Amatur und angeblicher Beschädigung

  • Liebe Mietrechtler,

    ich musste mich nun mal neu anmelden, da ich in meinem Fall nicht weiter weiß.
    Ich bin vor einem Monat aus meiner alten Wohnung in Köln ausgezogen und nach Brüssel gezogen.

    Bei der eigentlich geplanten Wohnungsübergabe, standen noch Möbel und Kartons in der Wohnung, worüber die Hausverwaltung Bescheid wußte. Dennoch wollten sie die Übergabe dann nicht machen als sie in der Wohnung standen. Auch die Nachmieter standen verdutzt im Hausflur. Man sagte mir, man hole das dann nach. Dann jedoch ohne mich, was mir nicht ganz schmeckte, da ich dann schon im Ausland bin.

    Nun kam heute die Kautionsabrechnung.
    Vereinbart waren eine kalte Miete, da ich früher aus meinem Mietvertrag musste. Dieser war auf vier Jahre angesetzt. So weit, so schlecht. Denn Mietausfall gab es ja auch nicht. Ist dann angeblich so, da Verwaltungsgebühren anfallen.

    Nun kam heute die Kautionsabrechnung und ich staunte nicht schlecht, dass man mir folgende Posten berechnet hatte:

    - Waschbecken auswechseln wegen starker Verkalkung und kleiner Beschädigung: 385,00€
    - starkverkalkte Armatur auswechseln: 215,00€


    Das Waschbecken war bei meinem Einzug schon echt nicht mehr ansehnlich und auch die Armaturen waren veraltet, waren aber funktionstüchtig.

    Das Waschbecken hatte einen alten gebogenen Wasserhahn und der Abfluss rostete von innen hoch. Das habe ich auch angemerkt und die Hausverwaltung sagte, dass der Hausmeister da mit einem "Spezialzeug", so Zitat, beigeht.

    Die Wohnungsübergabe an die Nachmieter fand dann ohne mich statt und ich habe die Hausverwaltung gebeten mir die Kautionsabrechnung zu schicken und mich zu informieren. Ich habe dann nur dieses Schreiben bekommen und habe auch kein Protokoll unterschrieben, geschweige denn die Möglichkeit die angeblichen Schäden zu begutachten oder zu beheben. Verkalkung jeglicher Art hätte man mit Essig schon runterbekommen.
    Hab natürlich keine Fotos gemacht.

    Mir kommt das alles so vor als habe man das Bad auf meine Kosten teilsaniert.

    Ich werde nun Montag anrufen und fragen, warum man mich nicht informiert hat und warum ich keine Rechnung bekommen habe.


    Jemand eine Idee? Mieterbund? Anwalt?


    Ach, es nervt.

    Danke im Voraus!

    Einmal editiert, zuletzt von Che (2. Oktober 2014 um 19:48)

  • - Waschbecken auswechseln wegen starker Verkalkung und kleiner Beschädigung: 385,00€
    - starkverkalkte Armatur auswechseln: 215,00€


    Wurden Dir die Handwerkerrechnungen vorgelegt?

  • Hallo,

    du mußt sicher den Austausch eines alten Waschbeckens und einer alten Armatur nicht vollständig bezahlen. Selbst wenn dir ein Verschulden vorzuwerfen ist, zahlst du nur den Zeitwert.

    Ich würde der Abrechnung widersprechen und mich weigern die Kosten komplett zu tragen.

    Gruss
    H H

  • Eine Rechnung habe ich nicht bekommen.

    Mich ärgert einfach das Vorgehen.

    - Übergabe trotz Absprache nicht stattgefunden
    - Übergabe an Nachmieter ohne mich und Terminnennung (ggf. wäre es ja trotz Auslandsaufenthalt möglich gewesen)
    - Keine Infos
    - Schleierhafte Schäden ohne Rechnungen
    - Kein Abschlussprotokoll, Auflistung der genauen Schäden.

    Muss man eigentlich immer zum Mieterbund der jeweiligen Stadt? Ich habe ganz gute Kontakte zu Mietrechtsanwälten in meiner Heimatstadt in Niedersachsen. Ein formloses Schreiben und Widerspruch darf dieser ja erst mal aufsetzen,oder?

    DANKE EUCH!

  • Muss man eigentlich immer zum Mieterbund der jeweiligen Stadt? Ich habe ganz gute Kontakte zu Mietrechtsanwälten in meiner Heimatstadt in Niedersachsen. Ein formloses Schreiben und Widerspruch darf dieser ja erst mal aufsetzen,oder?


    Tipp: Lass' Dich dort beraten.

  • Beachte: Wenn Sie schon die Rechnung bezahlen sollen, dann nur gegen Übergabe der Originalrechnung.
    Das erscheint mir wichtig, da das Ihre Einkommensteuer senkt. Ansonsten tut das der Vermieter und bekommt noch einen Steuernachlaß auf Ihre Kosten.

  • Ich habe ja gar keine große Chance nicht zu bezahlen, da die Kosten mit meiner Kaution verrechnet wurden.
    Montag wird mit der Verwaltung und anschl. mit einem Rechtsanwalt telefoniert.

  • Nach einigem Schriftverkehr besteht die Hausverwaltung immer noch auf ihr Recht und ist der Meinung, dass sie richtig gehandelt hat und die angeblichen Schäden durch mich zu tragen sind.
    Ich hatte erneut gebeten, mir da Vorgehen zu erläutern. Erfolglos.
    Abschließend habe ich die Hausverwaltung gebeten, die Kautionsabrechnung zu überarbeiten, da nach § 281 keine angemessene Frist gesetzt worden ist. Ich wurde im Vorfeld in keinsterweise über die Reparaturen und Kosten informiert. Geschweigedenn wurden bis heute die Originalbelege vorgelegt.

    Ich schreibe jetzt nochmal eine Mail mit der Bitte, die Kautionsabrechnung zu überarbeiten.

    Ansonsten Anwalt? Ich bin etwas überfragt. Recht haben und Recht bekommen ...

  • Ansonsten Anwalt?

    Würde ich so machen. Die Gründe, warum dir die Kaution zustehen sollte, bzw. wie der korrekte Ablauf gewesen wäre wurden ja schon benannt.

    Hier stellt sich natürlich die Frage, wie hoch die Kautionssumme ist, bzw. wie hoch eine mögliche Selbstbeteiligung bei der Rechtsschutzversicherung. Nicht, dass Du am Ende noch Miese machst.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Eine Rechtsschutzversicherung habe ich leider nicht.
    600,00€ wurden mir in Rechnung gestellt. Jetzt ist natürlich die Frage, ob sich das lohnt.
    Das ist eine Stange Geld, aber es nützt mir ja alles nichts, wenn der Anwalt nochmal das gleiche Geld bekommt und ich dann am mit +/- 0 rauskomme...

  • Eine Rechtsschutzversicherung habe ich leider nicht.
    600,00€ wurden mir in Rechnung gestellt. Jetzt ist natürlich die Frage, ob sich das lohnt.
    Das ist eine Stange Geld, aber es nützt mir ja alles nichts, wenn der Anwalt nochmal das gleiche Geld bekommt und ich dann am mit +/- 0 rauskomme...

    Ich bin zwar kein Freund davon, aber hier würde ich es einfach mal bei dem Mieterschutzbund versuchen. Dürfte dann billiger werden.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Che:

    "Nach einigem Schriftverkehr besteht die Hausverwaltung immer noch auf ihr Recht und ist der Meinung, dass sie richtig gehandelt hat und die angeblichen Schäden durch mich zu tragen sind."
    - Was erwartest Du denn anderes...?

    "Ich schreibe jetzt nochmal eine Mail mit der Bitte, die Kautionsabrechnung zu überarbeiten."
    - Hast Du ihr denn bereits widersprochen? Wenn Du schreibst, dann per Einwurfeinschreiben. Mails sind zum Wegklicken geeignet.

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