Stromnachzahlung

  • Hallo Zusammen!

    Folgende Situation:
    Im September 2013 bin ich zusammen mit meiner Mitbewohnerin in eine WG gezogen. Die Miete pro Person betrug dabei 275,00 Euro warm (200 Euro Grundmiete, 75 Euro Nebenkosten). Damit haben wir pro Person 25 Euro mehr als die Vormieter gezahlt (nach Absprache mit den Vermietern), da die Vermieter meinten, die Vormieter seien "gerade so" mit den 50 Euro Nebenkosten hingekommen. Daher würden sie gerne etwas mehr verlangen, damit wir ganz sicher nichts nachzahlen müssten. Zudem sagte der Vermieter, er schaue nach 3 Monaten nach unserem Stromverbrauch (da dieser wohl der kritische Faktor bei den Vormietern war) um gegebenenfalls die Miete anzupassen.
    Wir wohnen im selben Haus und nach vier Monaten sprach ich unseren Vermieter auf die Nebenkosten an. Dieser meinte, dass alles so passe und daher auch nichts an der Miete geändert werden wird.
    Nun habe ich fristgerecht gekündigt (bereits im Februar) und bin nach Absprache zum 15. Juli 2014 aus der WG ausgezogen (meine Mitbewohnerin ist weiterhin in der Wohnung und zieht erst im November aus). Beim Auszug war alles okay und ich bekam meine Mietkaution zurück. Ich ging davon aus, dass alles in Ordnung ist, auch wegen dem Stromverbrauch (wegen dem wir ja jeweils 25 Euro mehr im Voraus bezahlt hatten).
    Mein Zimmer stand einen Monat frei, da meine Vermieter die Mietersuche meiner Mitbewohnerin überlassen hatten (damit derjenige auch zu ihr passt) und sie niemanden gefunden hatte. Sie haben dann meine Freundin (nicht mich selbst!) darauf angesprochen, dass sie gerne hätten, dass wir beide uns so lange meinen Mietbetrag teilen, bis ein neuer Mieter eingezogen sei. Das habe ich aber absolut nicht eingesehen, da ich schließlich fristgerecht gekündigt hatte!

    Da meine ehemalige Mitbewohnerin nun auch auszieht, hat sie die Vermieter gefragt, ob sie die Küche übernehmen möchten. Da waren sie anscheinend total entsetzt und haben sofort abgelehnt. [Man muss dazu sagen, dass sie sparen wo es geht (undichte Fenster werden notdürftig mit Silikon selbst repariert, Holzlatten an der Decke werden mit Tesafilm zusammengeklebt, kaltes Wasser beim Duschen, kein Warmwasser in der Küche usw.).] In diesem Zusammenhang kam dann wohl plötzlich die Aussage, dass wir ja noch Strom nachzahlen müssten. Davon hatte ich weder beim Auszug noch sonst wann etwas gehört. Schließlich hatte der Vermieter bei seinen Stromüberprüfungen ja nie etwas von einer Erhöhung der Nebenkosten gesagt, so wie es abgemacht war.

    Ob es nun wirklich so ist oder sie einfach nur Geld wollen, kann ich natürlich nicht sagen ... Komisch kommt es mir trotzdem vor.

    Darf der Vermieter denn plötzlich eine Nachzahlung verlangen, auch wenn ich schon seit knapp 3 Monaten nicht mehr dort wohne und er nie etwas gesagt hatte?!
    Das kann doch nicht in Ordnung sein, wenn aus dem Nichts heraus auf einmal eine Nachzahlung zu leisten sei, obwohl er den Stromverbrauch ja überprüft hatte und auch auf Nachfragen mit "Das passt alles." reagiert hat!

    Vielen Dank schonmal für die Hilfe!

  • habst du denn eine Betriebskostenpauschale oder Betriebskostenvorauszahlungen geleistet?

    Über eine Pauschale muss der VM nicht abrechnen, denn wie der Name es sagt, es ist eine Pauschale. Hier kann der VM auch nachträglich nichts fordern. Über Vorauszahlungen hat der VM abzurechnen, hier kann er ggf. auch eine Nachzahlung fordern.

  • Hallo,

    wieder so ein Fall, in dem es gar keine Antwort geben kann.

    Die rechtliche Situation ist so unklar, wie sie nur sein kann.
    Was für ein Mietvertrag hast du?
    Nebenkostenpauschale oder Vorrauszahlung (die Andeutung einer zu vermeidenden Nachzahlung spricht eher für Vorrauszahlung).
    Konntest du überhaupt deinen Teil alleine rechtswirksam kündigen?

    Um aber deine Frage zu beantworten: In einem normalen Mietverhältnis mit Vorrauszahlungen kann er eine Nachzahlung bis zu 12 Monate nach dem Abrechnungszeitraum verlangen. D.h. für den Abrechungszeitraum (09.2013-07.2014, wenn er so definiert ist) sogar noch bis Mitte 2015.

    Aber prüfe doch erstmal wieviel er überhaupt will. Es scheint ja keine dramatischen Abweichungen gegeben zu haben (zumindest nach 4 Monaten).

    Gruss
    H H

  • Wenn er die Kündigung akzeptiert, stellt sich gar nicht die frage, ob die Kündigung wirksam war oder nicht.es liegen zwei übereinstimmende Willenserklärungen vor

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