Einbehaltung von Kaution wg. Mängeln an der Küche, die nicht Eigentum des Vermieters

  • Hallo ich habe mich folgendem Sachverhalt zu stellen.

    Bei der Besichtigung der Wohnung durch den Nachmieter habe ich ihn darauf hingewiesen, dass hinter der Küche ein Heizkörper angebracht ist, der nun nicht mehr nutzt bar ist.

    Die von mir eingebaute Küche wollte der Vermieter nicht übernehmen, ich konnte Sie jedoch 3 Tage vor Erstellung des Übergabeprotokolls an den Nachmieter verkaufen. Im Kaufvertrag wurde vereinbart "gekauft wie gesehen" und jegliche Haftung ausgeschlossen, da es sich um einen privat Verkauf handelt.

    Bei der Übergabe der Wohnung vermerkte der Vermieter im Übergabe Protokoll, dass in der Arbeitsplatte, die den Heizkörper überdeckt keine Lüftungsschlitze seien. Die ist zutreffend. Nicht vermerkt wurde jedoch, dass er dies als Mangel erachtet.
    Es wurde auch keine Frist zum Einbau der Lüftungsschlitze gesetzt.

    Nach ca. 11 Monaten wurde nun die Mietkaution überwiesen. Seitens des Vermieters wurden 120,00 für den Einbau der Lüftungsschlitze abgezogen.

    Meines Erachtens ist der Vermieter nicht berechtigt Kaution für eine Sache die sich nicht in seinem Eigentum befindet zurückhalten.

    Die Rechnung ist bereits eingefordert-

    Meine Frage deshalb:

    1. Liege ich mit meiner Einschätzung richtig, dass das Einbehalten der Kaution rechtswidrig ist?
    2. Auch, wenn es hier nicht unbedingt das richtige Forum dafür ist: Ich wäre, weil die Küche bereits verkauft war, gar nicht berechtigt an ihr eine Änderung auf Wunsch des Vermieters vorzunehmen oder?
    3.Scheitert die Rechtmäßigkeit der Einbehaltung nicht schon daran, dass der Vermieter es versäumt hat eine Frist zu setzen?
    4. Meiner Kenntnis nach liegt die Beweislast für die Setzung der Frist bei dem Vermieter, stimmt das?

    Ich bitte um sachliche und hilfreiche Antworten.

  • Hallo,

    wenn die Arbeitsplatte keinen Lüftungsschlitz hat, ist der Vermieter grundsätzlich berechtigt einen zu fordern.

    Da du die Küche eingebaut hast, wärst du da auch mein erster Ansprechpartner, er hat den Mangel sogar im Übergabeprotokoll erwähnt. Natürlich könnte er auch den jetzigen Eigentümer der Küche, also deinen Nachmieter ansprechen, dieser könnte dann aber wieder auf dich zukommen und behaupten der Mangel sei ja bei der Übergabe festgehalten worden.

    Du hättest dann theoretisch das Recht selbst nachzubessern, bevor dir die Kosten belastet werden.

    Das alles ist sehr komplex und sicher nicht mit 100% Sicherheit zu beantworten. Möglicherweise könntest du dich da rauswinden (wegen fehlender Fristsetzung), vielleicht aber auch nicht. Da der Vermieter "nur" 120 Euro abgezogen hat und das mit dem fehlenden Lüftungsschlitz in der Tat nicht richtig ist könnte man die Sache aber auch so akzeptieren.

    Gruss
    H H

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