Ordentliche Kündigung des Mietverhätnisses

  • Guten Tag,

    ich habe von meinem Vermieter eine Ordentliche Kündigung bekommen. Da ich als einzige Partei mit dem Vermieter unter einem Dach wohne, kann er mich, ohne Angabe eines Grundes, mit einer verlängerten Kündigungsfrist von 6 Monaten kündigen.
    Muss ich diese Kündigungsfrist einhalten oder muss ich nur spätestens bis Ablauf der Frist die Wohnung geräumt und übergeben haben?

    Vielen Dank für die Hilfe

    MFG

  • Du kannst auch selbst mit der für Mieter gesetzlichen Frist von 3 Monaten Kündigen.

    Macht aber nur Sinn wenn diese mindestens 1 Monat vor der 6monatigen K-Frist des Vermieters endet.

    Es kann natürlich sein das der Vermieter einer einvernehmlichen Aufhebung des Vertrages zustimmt. Wenn man ihn denn fragt und sich einig wird.

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