Hallo ihr Lieben,
Ich bin zum 1. Oktober umgezogen, und habe dummerweise meinen Schlüssel in irgendeine Kiste gepackt, und nun ist er unauffindbar. Ich habe wirklich schon alles dreimal durchsucht, ich fürchte, er ist irgendwo beim transport rausgefallen oder so.
Nun möchte mein Vermieter selbstverständlich Ersatz für die Schlüssel (Nachmachungskosten, und weil für ein Schloss kein Schlüssel existiert evtl auch ein neues schloss). Dass kann ich alles nachvollziehen. Jetzt will mein Vermieter aber auch noch ein ersatz für den Mietausfall, da er sagt, im Oktober kann er ja ohne Schlüssel niemanden reinlassen.
Kurz allgemein, es handelt sich um eine 6er Studenten WG in Heidelberg. Ich hatte 3 Schlüssel, einen Für das Haus (soll ca. 50€ kosten und 3-4 Wochen dauern, da werksgeschützt), einen für die Wohnung (einfacher Schlüssel, im Baumarkt für 5€ oder so erhältlich), und einen für mein Zimmer (hier ist das problem, dass evtl das schloss getauscht werden muss). Jetzt weiss ich vom Vermieter, dass er sicher einen "Privatschlüssel" für das Haus hat (den er, für sich beansprucht) hat, für die wohnung evtl nicht, aber das sollte kein problem sein, bei dem Zimmer ist eben das Problem, dass evtl kein Zweitschlüssel existiert.
Jetzt wollte ich fragen, ob er mich wirklich für einen Mietausfall im Oktober haftbar machen kann.
Außerdem hatte ich einen Zeitmietvertrag offiziel bis 15. September, telefonisch hatten wir ausgemacht, dass ich bin 30 September bleiben kann, habe dann auch selbstverständlich die volle Miete gezahlt.
Ich hoffe jemand kann mir helfen, und danke im Vorraus
Uli Roth