Untermieter schnellstmöglich kündigen

  • Hallo ihr Lieben,

    ich komme mit meinem Untermieter einfach nicht mehr klar und fühle mich dadurch in meiner eigenen Wohnung nicht mehr wohl!
    Jetzt überlege ich, wie ich ihn ab besten und schnellsten kündigen kann.
    Natürlich will ich ihn nicht von heute auf morgen vor die Tür stetzen aber ich halte das auch keine 6 Monate aus, wie ich es leider im Internet gelesen habe, wenn ich keinen driftigen Grund in die Kündigung schreiben kann. Das menschliche funktioniert nicht, Haushalt auch nicht, er geht in mein Zimmer wenn ich nicht da bin, benutzt meine Sachen und sein Hund pisst ständig in die Wohnung (wobei wir da Vertraglich festgehalten haben, dass er seinen Hund bei Problemen eine andere Unterkunft besorgen muss)

    Daher sind das wohl keine Kündigungsgründe, oder?

    Ich habe zudem gelesen, wenn ich als Hauptmieterin teilmöbiliert vermiete, gibt es nur eine 2 Wöchige Kündigungsfrist und ich muss keinen Grund angeben.
    In der Wohnung steht mein Kühlschrank, meine Waschmaschine und meine Couch in der Küche und noch Badmöbel. Natürlich steht das jetzt nicht im Vertrag aber ich habe genug Zeugen, dass das wirklich meine Möbel sind. Zudem steht noch ein kleines Schränkchen von mir in seinem Zimmer.

    Geht das als Teilmöbeliert durch?
    Könnte ich ihn also innerhalb von 14 tagen ohne angaben von Gründen kündigen? Oder geht das nur bei wenn ich Ihm das Zimmer vollmöbiliert vermietet hätte?

    Zur Info: Im Mietvertrag steht, dass Mietverhältnis unbegrenzt drin.

    Ich bin echt verzweifelt und hoffe auf schnelle Antworten, da der Monat ja fast rum ist und sich dann die Vertragszeit nochmal um einen Monat verlängert :(

    Vielen Dank schon mal im voraus für eure Antworten! :)

  • Zitat

    Ich habe zudem gelesen, wenn ich als Hauptmieterin teilmöbiliert vermiete, gibt es nur eine 2 Wöchige Kündigungsfrist und ich muss keinen

    Falsch gelesen.

    Die kurze Kündigungsfrist gilt nur wenn

    das Zimmer überwiegend (also fast alle) mit Möbeln des Vermieters ausgestattet, an nur eine Person vermietet und innerhalb der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung ist.

    Trifft auch nur eine der 3 Kriterien nicht zu gilt das Mietrecht in vollem Umfang. Sprich Kündigungsfrist für den VM mindestens 3 Monate und nur aus wichtigem Grund.

    Zudem müßte aus dem Mietvertrag ersichtlich sein das es um möblierten Wohnraum geht.

    Zitat

    In der Wohnung steht mein Kühlschrank, meine Waschmaschine und meine Couch in der Küche und noch Badmöbel. Natürlich steht das jetzt nicht im Vertrag aber ich habe genug Zeugen, dass das wirklich meine Möbel sind. Zudem steht noch ein kleines Schränkchen von mir in seinem Zimmer.

    Es zählt nur die Möblierung der Mietsache, also das Zimmer. Ein Schränkchen macht es nicht möbliert.

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