Vtitel nach auszug wegen renovierungskostem

  • HALLO.
    Ich hatte 2009 finanzielle Schwierigkeiten und musste mir eine neue Wohnung suchen. Der Vermieter hat mir dann noch Renovierungskosten von ueber 2000€ für Streichen (durch eine Firma) in Rechnung gestellt. Da noch ca.500 offen sind ist er wieder auf mich zugekommen. Er hat damals einen Vollstreckungsbescheid erwirkt und ich hatte blöd erweise nicht fristgerecht widersprochen.

    Meine frage .. lässt sich danoch was mache wegen ungerechtfertigter Bereicherung oder so??
    Ändern

  • Zitat

    ich hatte blöd erweise nicht fristgerecht widersprochen.

    Da kann ich nur sagen, dass das mit Mietrecht nix zu tun hat und du für deine Blödheit jetzt die Konsequenzen zu tragen hast.

  • Da Du es versäumt hast Forderung spätestens nach Zugang des Mahnbescheides fristgerecht zu widersprechen, nein.

    Die 500 € sind sicher nur die Hauptforderung. Dazu kommen noch die Kosten des Mahn-, Vollstreckungsbescheides und Zinsen.

    Zahl es, wenn nicht anders möglich in Raten, und Gut ist.

    Sonst hängt dir das Ding (der Titel) 30 Jahre an der Backe. Im E-Fall noch deinen Erben.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!