Mietnebenkostenabrechnung

  • Moin, Moin liebe Forianer,

    ich bin seit dem 1.12.2003 Mieter einer Wohnung. Die Nebenkostenabrechnungen der vergangen Jahre habe ich nie geprüft, da mir die Wohnung unentgeltlich überlassen wurde. Seit dem 1. Januar 2013 wurde ich Mieter und musste alles selber tragen.

    Die Nebenkostenabrechnung wurde mir Mitte September zugeschickt. Dazu muss ich folgendes anmerken:

    Dem Vermieter gehören drei Häuser, die Heizungstechnisch miteinander verbunden sind. Dort wird Heizung und Warmwasser erzeugt. Diese Abrechnung erscheint mir in Ordnung zu sein.

    Für fehlerhaft halte ich die Betriebskostenabrechnung. Jedes dieser Häuser hat pro Mietwohnung 1 Wasseruhr, zusätzlich 1 weitere Wasseruhr in der Waschküche, in der eine Waschmaschine und ein Trockner steht. Die Geräte sind Bestandteil des Mietvertrages. Jeder Mieter hat einen eigenen Stromanschluss in diesem Raum, der von der Mietwohnung aus geschaltet werden kann. Der Stromverbrauch wird dem Mieter auf dem Zähler seiner Wohnung belastet. Absolut fair in meinen Augen.

    Beim Wasserverbrauch sieht es anders aus. Es gibt nur eine Wasseruhr in der Waschküche pro Haus. Nun stellt sich heraus, dass auch hier die Kosten aller drei Häuser erfasst werden. In unserem Haus sind beispielsweise 5 Mieter, die den Waschraum überhaupt nicht mehr nutzen und sich nach Absprache mit dem Vermieter abgemeldet haben. Diese Mieter haben aber Belastungen in gleicher Höhe. Die Abmeldungen wurden nicht berücksichtigt.

    Können diese drei Häuser gemeinsam abgerechnet werden?

    Mit herzlichen Grüßen
    Rolf

  • Können diese drei Häuser gemeinsam abgerechnet werden?


    Mangels geeigneter oder nicht ausreichender Messeinrichtungen ist der Wasserverbrauch mietflächenanteilig zu berechnen.

  • Mangels geeigneter oder nicht ausreichender Messeinrichtungen ist der Wasserverbrauch mietflächenanteilig zu berechnen.

    Moin, Moin Benny,

    das befürchtete ich. Dann ist diese Nebenkostenabrechnung rechtlich einwandfrei, wenn auch objektiv falsch für den Mieter, der nicht mehr in der Gemeinschaftsmaschine wäscht.

    Mit herzlichem Dank Benny.
    Rolf:D

  • Ist die Umlage nach Personen im Mietvertrag vereinbart?

    Wenn nicht muß nach der Wohnfläche abgerechnet werden.

    Das Mieter eine vorhandene Waschküche nicht nutzen entbindet sie nicht davon anteilig die Kosten dafür zu tragen.

  • Moin, Moin Benny,

    das befürchtete ich. Dann ist diese Nebenkostenabrechnung rechtlich einwandfrei, wenn auch objektiv falsch für den Mieter, der nicht mehr in der Gemeinschaftsmaschine wäscht.

    Mit herzlichem Dank Benny.
    Rolf:D


    Moin Rolf,
    streiche falsch, setze ungerecht.:o
    Gruss, Berny.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!