Guten Abend,
ich habe ein anwaltliches Schreiben erhalten, das grob wie folgt aussieht:
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1. fristlose Kündigung meines unbefristeten Wohnungsmietvertrags (mit Begründung, die voraussichtlich aber erfolglos sein wird)
FRIST: Auszug soll spätestens am 15.10.14 erfolgen
2. hilfsweise: ordentliche Kündigung (ebenso wenig erfolgsversprechend), Auszug soll dann spätestens am 31.12.14 erfolgen
FRIST: Widerspruch soll ich bis spätestens am 31.10.14 einlegen
3. ganz hilfsweise: Abmahnung
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Meine Frage nun:
Wann sollte ich Widerspruch einlegen, wenn ich die Frist längstmöglich ausschöpfen möchte?
Muss ich gegen die fristlose Kündigung Widerspruch einlegen bzw hilft dieser überhaupt gegen eine fristlose Kündigung?
Oder sollte ich wegen der fristlosen Kündigung nur beim Amtsgericht vorsorglich eine Schutzschrift hinterlegen und mit dem Widerspruch beim Vermieter bis zum 31.10.14 warten?
Mir geht es primär um Entschleunigung, um möglichst lange Ruhe vor dem anhaltend mobbenden Vermieter zu haben, bevor er den nächsten Schritt versucht.
Danke für eure Antworten.