Hallo,
ich habe von meinen Vermieter die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2013 erhalten. Diese ist soweit o. k. und nicht weiter zu beanstanden.
Ich wohne in einer Doppelhaushälfte zur Miete. Dieses Jahr im September 14 müssen unter anderem die Wärmemengenzähler nach der Eichfrist (5 Jahre) ausgetauscht werden. Mir ist klar, dass diese Kosten auf den Mieter umgelegt werden können, so weit so gut.
Der Vermieter möchte ab 01.11.2014 pauschal 50 € mehr Miete für den Zähleraustausch haben, verteilt auf 2 Jahre. Dieses hat er schriftlich auf der Betriebskostenabrechnung für 2013 mit "50 Euro für Zählertausch" ausgeworfen. Nun meine Fragen:
1. Es sind noch gar keine Zähler getauscht worden. Wir haben keine Rechnung über die eventuell anfallenden Kosten bekommen. Wi wissen nicht genau, welche Zähler alle getauscht werden müssen. Ist das zulässig, dass er einfach pauschal 50 Euro jetzt schon über 2 Jahre mehr haben möchte ?
2. 50 Euro mehr über 2 Jahre wären 1200 Euro, die Nachbarn ebenfalls mit 1200 berechnet, macht eine stolze Summe von 2400 Euro. Dieses finden wir viel zu teuer. Es müssten 2 WMZ und vermutlich jeweils die Wasseruhren für kalt/warm gewechselt werden (also 4 Stck.). Ist das noch wirtschaftlich und billiger als nacheichen ?
3. Kann er die Kosten auf 2 Jahre umlegen ? Ich meine, dass er die Kosten für den Austausch auf die jeweilige Nutzungsdauer der neuen Geräte umlegen darf. Also bei den WMZ die Kosten auf die nächsten 5 Jahre (bis zur nächsten Eichfrist) verteilen darf. Gibt es da eine Regelung, wo steht das genau, wie er das umsetzen darf, also über welchen Zeitraum ?
Ich hoffe, dass mir hier geholfen werden kann.
Mit freundlichen Grüßen aus Berlin
HerrausBerlin