Diebstahl im Keller, Mietminderung?

  • Hallo, ich bin eben in den Fahrradkeller gegangen und habe gesehen das jemand den Sattel samt Sattelstange und Schnellspanner und die Lampen von meinem Fahrrad geklaut hat. Insgesamt sind das ca. 100€ Schaden. Der Keller ist immer abgeschlossen, und mein Fahrrad ist so am Fahrradständer angeschlossen, dass ein Diebstahl des ganzen Fahrrads nahezu unmöglich ist.

    Das ist ja nun sehr ärgerlich, aber nicht der Stein des Anstoßes. Einer Nachbarin wurde vor ein paar Wochen ihr Handwagen aus dem Keller gestohlen. Er stand neben meinem Fahrrad. Und ein anderer Nachbar berichtete mir, jemand hätte sich an seinem Schloss zu schaffen gemacht, es aber nicht knacken können.

    Nachdem ich den Diebstahl gesehen habe, habe ich die Nachbarin nochmal angesprochen und mich erkundigt, ob es irgendwas Neues zu ihrem Handwagen gäbe. Da hat sie gesagt, der Hausmeister hat ihr gesagt, ihm wurde der Generalschlüssel gestohlen, also Hausflur/Keller für den ganzen Block. Und seit dem hört die Nachbarin dauernd Beschwerden aus anderen Aufgängen über Diebstähle.

    Nun zu meiner Frage. Hätte die Hausverwaltung nicht unverzüglich die Schlüssel wechseln müssen? Und zudem sämtliche Mieter aufklären müssen? Wenn ich gewusst hätte das der Generalschlüssel weg ist, hätte ich das Rad jeden Tag in den vierten Stock getragen, so viel ist sicher.

    Jedenfalls überlege ich jetzt nächsten Monat eine Mietminderung in Höhe von 100€ durchzuführen, da die Verwaltung in meinen Augen grob fahrlässig gehandelt hat, und damit mitschuld ist. Denkt ihr ich kann damit Erfolg haben?

    Eine Hausrat habe ich aktuell leider nicht, habe es versäumt eine neue abzuschließen, nach der Kündigung der alten.....

  • Hallo nyso,

    Mietrecht wird hier nur am Rande berührt: Sind die betroffenen Kellerräume bzw. die Benutzung des Fahrradkellers mietvertraglich sanktioniert?
    Was das Nichthandeln der HV betrifft, so hätte sie selbstverständlich nach Bekanntwerden der Diebstähle ihrer Sorgfaltspflicht genügen müssen.
    Eine zukünftige Mietminderung halte ich für nicht gerechtfertigt.

  • Hallo Berny,

    danke erstmal für deine Antwort. Im Vertrag steht nichts über den Keller, bei der Übergabe wurde wurde mir gesagt das ich dort mein Fahrrad abstellen kann. Außerdem ist dort extra ein Fahradständer. An dem ist mein Fahrrad auch sicher abgeschlossen.

    Wäre die HV ihrer Sorgfaltspflicht nachgekommen, wäre weder mir etwas gestohlen worden noch der anderen Mieterin. Ich führe es also direkt auf deren Verschulden zurück. Das rechtfertigt in meinen Augen eine Mietminderung.

    Der Polizist bei dem ich die Anzeige aufgegeben habe hat mir in dem Punkt allerdings auch wenig Mut gemacht. Er meinte, klar kann man es behaupten, aber beweisen eben nicht. Und damit kann ich nicht einfach die Miete kürzen.

    Versuchen werde ich es aber auf jeden Fall. Solange ich nicht mehrere Mieten im Rückstand bin können sie mich eh nicht kündigen, und sollte das ganze wirklich vor Gericht gehen, wenn sie ihre Verantwortung nicht einsehen, kann ich es ja immer noch zahlen.

  • Hm, da ist natürlich was dran. Der Gemeinschaftskeller gehört aber zur normalen Nutzung, und sollte daher ja auch irgendwie abgedeckt sein. Das mit der Schadensersatzforderung ist allerdings wirklich schlauer. Ich habe jetzt erstmal die Einzugsberechtigung widerrufen und bei der Verwaltung angerufen um den Mangel, dass der Schlüssel geklaut wurde, anzugeben. Habe leider keinen erreicht, versuche ich nachher nochmal. Wenn der Hausmeister sie nicht informiert hat muss ich ja den Schadensersatz gegen ihn stellen, nicht gegen die Verwaltung.

  • nyso:

    "Der Gemeinschaftskeller gehört aber zur normalen Nutzung,"
    - ... ohne jegliche Gewährleistung.

    "Ich habe jetzt erstmal die Einzugsberechtigung widerrufen"
    - Teile uns bitte die Reaktion mit.

    "bei der Verwaltung angerufen um den Mangel, dass der Schlüssel geklaut wurde, anzugeben. Habe leider keinen erreicht,"
    - Ist normal bei Anrufen (willkommen im Leben:D). Es interessieren ausschliesslich Schreiben und Forderungen an Deinen MIETVERTRAGSPARTNER.

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