Abgeltung von Schönheitsreparaturen

  • Hallo, ist mit Sicherheit im falschen Unterforum, aber ich kann sonst keinen neuen Thread erstellen. Wenn möglich bitte in "Instandhaltung Reparaturen" verschiebend.

    Also zum Anliegen:

    meine Familie und ich sind umgezogen. Bei einer ersten Begehung der alten Wohnung wurde uns vom Vermieter aufgetragen sämtliche Mietereinbauten an Böden und Decken zu entfernen (abgehangene Holzdecke, Laminatböden), was wir auch getan haben.

    Schönheitsreparaturen sollten wir nicht durchführen, da nach unserem Auszug die komplette Elektrik in der Wohnung erneuert wird. Jedoch möchte der Vermieter eine Abgeltung für die Schönheitsreparaturen in Höhe von 500€ haben.
    Es liegt jedoch kein Kostenvoranschlag vor oder eine Auflistung, welche Arbeiten durchgeführt werden.

    Ist es überhaupt zulässig, uns daran zu beteiligen, weil theoretisch könnten wir ja trotzdem vorher die Reparaturen selber durchführen? Darf der Vermieter uns nur an den Materialkosten beteiligen oder auch an Malerkosten?

    Vielen Dank schon mal im Voraus

  • Dazu gibt es keine Regelung. Der Vermietr kann Sie renovieren lassen oder eben aus Kulanzgründen Ihnen eine Beteiligung an den Kosten anbieten. Entscheiden müssen Sie selbst. Sie werden in keiner Weise dazu gezwungen.

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