Vermieter behält Kaution wegen Internetanschluss

  • Hallo,
    habe mein Mietverhältnis fristgerecht zum 31.8 gekündigt, meinen dortigen Internetanschluss zum 8.9, die Leitung für die Wohnung wird aber noch bis zum 8.10 durch mich blockiert, sodass der Vermeiter sich weigert mir die gesamte Kaution zu erstatten und von den insgesamt 590€ nur 233€ an mich zurückzahlen möchte. Meine Frage darf er das, zumal jeder neue Mieter ohnehin mindestend 3 wochen warten muss bis irgendein provider eine neue leitung freischaltet.


    vielen dank im voraus

  • Hallo,
    habe mein Mietverhältnis fristgerecht zum 31.8 gekündigt, meinen dortigen Internetanschluss zum 8.9, die Leitung für die Wohnung wird aber noch bis zum 8.10 durch mich blockiert, sodass der Vermeiter sich weigert mir die gesamte Kaution zu erstatten


    Ist der Internetanschluss im Mietvertrag als Teil der Mietsache ausdrücklich bezeichnet?


  • habe mein Mietverhältnis fristgerecht zum 31.8 gekündigt

    Damit endet Ihr Mietverhältnis und die Wohnung muß übergeben werden. Damit erlöschen auch alle Rechte und Pflichten des Mietvertrages.
    Den Rest sollten Sie mit dem Vermieter bereden. Die Einbehaltung eines Teiles der Kaution ist rechtens. Sie dient als Pfand für einen hinterlassenen Schaden. Ein Schaden würde dann entstehen, wenn der neue Mieter die Leitung nicht nutzen könnte und eventuell die Wohnung nicht vermietbar wäre.

    Zitat

    Meine Frage darf er das, zumal jeder neue Mieter ohnehin mindestend 3 wochen warten muss bis irgendein provider eine neue leitung freischaltet.

    Genau deswegen möchte er einen Teil der Kaution behalten. Finde ich in Ordnung.

  • Ist der Internetanschluss im Mietvertrag als Teil der Mietsache ausdrücklich bezeichnet?

    nein im mietvertrag wird der internetanschluss nicht erwähnt. Aber das die Leitung noch blockiert ist liegt nicht an mir sondern an vodafone bzw. telekom, ich habe doch meine pflicht erfüllt und den vertrag gekündigt. Wie die jeweiligen Provider das Handhaben liegt doch garnicht in meiner Hand.

  • Die Regelung hierzu finden Sie im Vertrag mit Vodafone. Irgendwas ist da nicht gelaufen und Sie können nicht den Vermieter dafür verantwortlich machen. Ist wohl schon bissl starker Tobak.

  • die2kill:

    "habe mein Mietverhältnis fristgerecht zum 31.8 gekündigt, meinen dortigen Internetanschluss zum 8.9, die Leitung für die Wohnung wird aber noch bis zum 8.10 durch mich blockiert, sodass der Vermeiter sich weigert mir die gesamte Kaution zu erstatten"
    - Richtig. Als VM würde ich von Dir noch Nutzungsentschädigung für die Wohnung in voller Höhe bis zum 08.10. verlangen. Hättest ja bis Mietende auch die nicht zur Mietsache gehörenden Leitungen zurückbauen können.

    "..., zumal jeder neue Mieter ohnehin mindestend 3 wochen warten muss bis irgendein provider eine neue leitung freischaltet."
    - Was hast Du mit Nachmietern zu tun?

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