Ein komplexes Problem...

  • Hallo zusammen.
    Ich habe ein komplexes Problem, bei dem ich gerne ein paar Meinungen/Erfahrungen/rechtliche Hinweise hätte.

    Zum Sachverhalt: Meine Mutter wohnt seit über 30 Jahren in einer Wohnung (130 m²), die sie von meinem Großonkel (ergo ihr Onkel) gemietet hat. In dieser Wohnung lebten lange Zeit 5 Personen (Meine Eltern, meine Schwestern und ich)+ zwei Hunde. Zur Zeit lebt meine Mutter alleine, meine Schwestern und ich sind/waren studieren.

    Es existiert KEIN Mietvertrag, es gab auch bisher keine Abrechnungen bez. Nebenkosten. Meine Eltern haben immer fristgerecht ihre Miete gezahlt, kleine und größere Reparaturen und Renovierungsarbeiten wurden selbst durchgeführt bzw. aus eigener Tasche bezahlt.

    Punkt 1: Ich bin im Moment im Referendariat. Das bedeutet viel Umziehen, da die verschiedenen Ausbildungsabschnitte an verschiedenen Standorten durchgeführt werden. Als "Zentrale" hatte ich vor, wieder bei meiner Mutter einzuziehen, die mir 2 Zimmer überlassen würde. Mit mir käme meine Freundin mit unserem Säugling. Frage: Kann der Vermieter den Einzug verbieten? Schließlich war die Wohnung ja schon mal Familienwohnung. Wir haben ihn angesprochen und gefragt, ob das in Ordnung sei. Er hat bisher nicht konkret geantwortet. Ich will ihn die Tage nochmal darauf ansprechen und will daher vorbereitet sein.

    Punkt 2: Ist es richtig, dass -wenn kein anderer Mietvertrag abgeschlossen wurde - eine Art "Standardmietvertrag" gilt?

    Punkt 3: Wenn der Vermieter jetzt einen Mietvertrag haben möchte, kann er dann die Miete deutlich erhöhen und wenn ja, um wieviel Prozent? Dazu muss gesagt werden, dass Teile der Wohnung (Altbau) krasse Mängel aufweisen. Da fällt der Putz von der Wand, an der Decke im Schlafzimmer meiner Mutter ist ein Riss mit einer Länge von 2 Metern, der Fußboden in einem Raum ist abgesackt...

    Ihr seht, da sind einige Baustellen. Da ich mich wie gesagt am WE mit ihm auseinandersetzen will, würde ich mich über ein paar Hinweise freuen.

    vielen Dank im Voraus

    David

  • Punkt 1 : "Keine erlaubnisbedürftige Untervermietung liegt vor, wenn der Mieter den Ehepartner, den Lebenspartner oder sonstige Familienangehörige zum Zwecke einer gemeinschaftlichen Haushaltsführung in die Wohnung aufnimmt. Dieser Personenkreis darf ohne vorherige Erlaubnis des Vermieters aufgenommen werden, sofern keine Überbelegung der Wohnung vorliegt. Erforderlich ist lediglich eine Anzeige der Aufnahme. "

    Gesetzliche Regelung findest du in § 553 BGB.

    Punkt 2: es gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

    Punkt 3: Also wenn ihr einen neuen, schriftlichen MIetvertrag aufsetzt, kann er bis zu 20 % über der Ortsüblichkeit verlangen (unter gewissen Umständen auch mehr, hier dürfte das aber nicht der Fall sein). Bezieht ihr den neuen, schriftlichen Vertrag auf das bisherige Mietverhältnis, so kann er den bisherigen Mietzins um max. 20% erhöhen (innerhalb von drei Jahren). Die Regelungen zur Mieterhöhung findet man in § 558a BGB. Sprich er muss seine Mieterhöhung begründen, entweder durch Vergleichswohnungen oder einem Mietspiegel.

  • Punkt 1: Den Zuzug naher Familienangehöriger kann der Vermieter nicht untersagen. Ebenso nicht die Untervermietung, sofern dadurch die Wohnung nicht überbelegt ist oder der Grund der Ablehnung in der Person des Untermieters liegt.

    Punkt 2: Wurde kein schriftlicher Mietvertrag abgeschlossen gelten automatisch die gesetzlichen Bestimmungen zum Mietrecht. Für Mieter immer von Vorteil.

    Punkt 3: Muß der Mieter keinen unterschreiben. Er hat ja einen wirksamen mündlichen Mietvertrag. Die Miete kann der Vermieter auch so erhöhen.

    Zitat

    Ich will ihn die Tage nochmal darauf ansprechen und will daher vorbereitet sein.

    Du bist aber nicht sein Vertragspartner. Sprich Deine Mutter muß das machen.

  • Hallo David;

    bzgl. Punkte 1+2 schliesse ich mich den beiden Vorbetern an.
    Bei Punkt 3 genügt es m.E., wenn Deine Mutter dem VM den Zuzug Deiner Lebensgefährtin mit dem gemeinsamen Kind anzeigen würde.

  • Hallo zusammen!
    Erst einmal herzlichen Dank! Das beruhigt ja schon ein wenig.

    Zu Punkt 3: Natürlich ist meine Mutter der Vertragspartner, trotzdem werde ich bei der Unterredung dabei sein und will deshalb nicht ganz ahnungslos daherkommen.

  • Zu Punkt 3: Natürlich ist meine Mutter der Vertragspartner, trotzdem werde ich bei der Unterredung dabei sein und will deshalb nicht ganz ahnungslos daherkommen.


    M.E. bedarf es keiner "Unterredung"; eine schriftliche (nachweisliche) Kurzmitteilung dürfte genügen.

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