Vorvereinbarung rechtsgültig??

  • Hallo, ich habe ein großes Problem mit einer Wohnungsgesellschaft und hoffe ihr könnt mir helfen.

    Ich war bei einer Wohnungsgesellschaft und habe mich für eine Mietwohnung bei denen interessiert. An diesem Tag habe ich eine Vorvereinbarungen unterschrieben. In dieser verpflichtet sich die Gesellschaft die Wohnung für mich zu reservieren und ich mich dazu den Mietvertrag zu unterschreiben. Da allerdings noch alle Angaben zu meiner Person überprüft werden müssen, sollte ich 1 Woche später wieder kommen und den dann fertigen Mietvertrag unterzeichnen. Da die Wohnung allerdings doch nicht für mich in Frage kam, habe ich es in der Woche darauf der Gesellschaft mitgeteilt. Mehr als 4 Wochen später habe ich nun Post von der Wohnungsgesellschaft bekommen. In dem Schreiben wollen sie jetzt die Miete haben, bis die Wohnung weitervermietet wird.

    Ist das rechtens? Ich habe keinen Mietvertrag unterzeichnet sondern nur diese Vorvereinbarung. Außerdem habe ich sie innerhalb 2 Wochen widerrufen. Was soll/muss ich nun tun? Bezahlen oder einen Anwalt einschalten?
    Hat da irgendjemand Erfahrungen?

  • mhh, irgendwie hilft mir der 1. Link nicht weiter.
    Also gilt diese Vorvereinbarung genauso wie ein richtiger Mietvertrag und ich muss bezahlen?


    Nein - oder stehen im Vorvertrag bereits alle MIETvertraglichen Vereinbarungen drin??

  • Außerdem habe ich sie innerhalb 2 Wochen widerrufen.

    Entweder es wurde dir vertraglich ein Widerrufsrecht eingeräumt, dann wäre es ok oder dein Widerruf gilt nicht, da das 14tägige Widerrufsrecht nur bei besonderen Geschäften gilt (bspw. Fernabsatzgeschäft)

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