Hallo zusammen,
mein Fall ist etwas komplizierter und länger.
Ich habe meine ETW in Zuge einer Zwangsvollstreckung (April 2013) erworben.
Vermietet war die Wohnung an eine 2er WG.
Eine Kaution würde nie bei mir hinterlegt, ob diese damals bei vorherigen Eigentümer vereinbart war weiß ich nicht.
Die April Miete 2013 würde trotz Mitteilung über den Eigentümerwechsel an den alten überwiesen. Gegen den habe ich eine Strafanzeige wegen Unterschlagung laufen, aber nichts zu holen.
Bereits dort war jeder der Mieter immer wieder in Zahlungsverzug.
Einer der beiden Mieter würde dann verhaftet und sitzt momentan im Gefängnis….somit fiel da auch nochmal Miete aus.
Der andere Mieter hat sich einen neuen Mitbewohner gesucht und mit dem habe ich auch einen Mietvertrag vereinbart, ebenfalls ohne Kaution.
Beide sind wieder im Mietrückstand und sicherten mir eigentlich die eigene Kündigung bereits zu, aber kam natürlich nichts.
So meine große bitte ist nun…was kann ich tun um die los zu werden???
Darf ich beide aufgrund der fehlenden Kaution bereits jetzt fristlos kündigen, da beide vermehrt Ihren Verpflichtungen nicht nachgekommen sind?
Soll ich lieber auf Eigenbedarf (könnte ich nachweislich begründen) kündigen oder wäre dies zu offensichtlich?
Ich hoffe jemand kann mir helfen, da ich Finanziell wirklich schlecht dastehe.
Für jede Hilfe bin ich wirklich dankbar!!!!!!!!!!!