ausstehende Miete/ Keine Kaution/ Kündigung?

  • Hallo zusammen,

    mein Fall ist etwas komplizierter und länger.

    Ich habe meine ETW in Zuge einer Zwangsvollstreckung (April 2013) erworben.
    Vermietet war die Wohnung an eine 2er WG.
    Eine Kaution würde nie bei mir hinterlegt, ob diese damals bei vorherigen Eigentümer vereinbart war weiß ich nicht.
    Die April Miete 2013 würde trotz Mitteilung über den Eigentümerwechsel an den alten überwiesen. Gegen den habe ich eine Strafanzeige wegen Unterschlagung laufen, aber nichts zu holen. 
    Bereits dort war jeder der Mieter immer wieder in Zahlungsverzug.
    Einer der beiden Mieter würde dann verhaftet und sitzt momentan im Gefängnis….somit fiel da auch nochmal Miete aus.
    Der andere Mieter hat sich einen neuen Mitbewohner gesucht und mit dem habe ich auch einen Mietvertrag vereinbart, ebenfalls ohne Kaution.
    Beide sind wieder im Mietrückstand und sicherten mir eigentlich die eigene Kündigung bereits zu, aber kam natürlich nichts.

    So meine große bitte ist nun…was kann ich tun um die los zu werden???
    Darf ich beide aufgrund der fehlenden Kaution bereits jetzt fristlos kündigen, da beide vermehrt Ihren Verpflichtungen nicht nachgekommen sind?
    Soll ich lieber auf Eigenbedarf (könnte ich nachweislich begründen) kündigen oder wäre dies zu offensichtlich?
    Ich hoffe jemand kann mir helfen, da ich Finanziell wirklich schlecht dastehe.
    Für jede Hilfe bin ich wirklich dankbar!!!!!!!!!!!

  • Zitat

    Eine Kaution würde nie bei mir hinterlegt, ob diese damals bei vorherigen Eigentümer vereinbart war weiß ich nicht.

    Da hilft ein Blick in den Mietvertrag.

    Zitat

    Der andere Mieter hat sich einen neuen Mitbewohner gesucht und mit dem habe ich auch einen Mietvertrag vereinbart, ebenfalls ohne Kaution.

    Selbst schuld.

    Wenn beide mit einem Betrag in Höhe von 2 MM im Rückstand sind fristlos kündigen. Ersatzweise fristgerecht wegen unregelmäßiger Mietzahlungen.

    Zitat

    Darf ich beide aufgrund der fehlenden Kaution bereits jetzt fristlos kündigen

    Wenn keine vereinbart war/ist kann den Mietern deswegen auch nicht gekündigt werden.

    Eigenbedarf wäre wirklich zu offensichtlich.

    Was ist eigentlich mit dem Mieter der derzeit wo anders "wohnt"? Hat der gekündigt? Wenn nicht wird er nach seinem Aufenthalt in der JVA wieder in seine Mieträume wollen.

  • Ich würde nun nach erneuter Anmahnung die fristgerechte Kündigung aussprechen.
    Bereits bei einer Wohnungsbesichtigung habe ich Schäden (teilweise abgezogene Tapeten, eingetretene Tür und kaputten Lüfter.) festgestellt. Wären die Meiter verpflichtet diese Schäden zu beheben und wie verhalte ich mich wegen den Kosten der Reperatur, da ich diese ja nicht von der Kaution abziehen kann? Meine Mieter beziehen beide Geld vom Amt und denke es wird schwer werden von den etwas zu holen.....

    Danke anitari für deine Antwort!!!!!

  • [QUOTEWären die Meiter verpflichtet diese Schäden zu beheben[/QUOTE]

    Wenn Du nachweisen kannst das die Mieter sie verursacht haben und da sie vertraglich wirksam zu Klein- und/oder Schönheitsreparaturen verpflichtet sind, ja.

    Zitat

    und wie verhalte ich mich wegen den Kosten der Reperatur, da ich diese ja nicht von der Kaution abziehen kann?

    Wie heißt es so treffend "faß mal einem nackten Mann in die Tasche".

    Ich empfehle dringend die Mitgliedschaft bei Haus & Grund oder einen guten Fachanwalt.

  • Hallo,

    das war sicher sehr riskant so eine Wohnung aus Vollstreckung zu kaufen, ohne ausreichende Ahnung von Mietrecht zu haben.

    Wenn du die beiden loswerden willst mußt du jetzt die richtigen rechtlichen Schritte einleiten. D.h. rechtlich korrekt abmahnen und dann rechtlich korrekt kündigen. Wenn beide inzwischen mehr als 2 Moantsmieten im Rückstand sind, kannst du fristlos und ersatzweise fristgerecht kündigen. Denk dran, dass du dem "Einsitzenden" auch kündigen mußt. Vielleicht hast du ja Glück und er widerspricht nicht.

    Da die beiden scheinbar nichts zu verlieren haben, kannst du dann auf Räumung klagen und die Wohnung zwangsräumen lassen.


    Ich empfehle einen Fachmann einzuschalten. Vielleicht findest du auch in diesem Forum jemanden, der dir alles Schritt für Schritt erklärt.

    Viel Spass und Gruss

    H H

    Dies ist meine Meinung und keine Rechtsberatung


  • Da die beiden scheinbar nichts zu verlieren haben, kannst du dann auf Räumung klagen und die Wohnung zwangsräumen lassen.

    .......was auch wieder kostet. Wenn da nix zu holen bleibt das wieder an Ihnen hängen.
    Empfehle auch einen Fachmann.

    Nun wissen Sie weingstens, warum man nicht blauäugig eine Wohnung aus der Insolvenzmasse kauft.

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