Halli Hallo liebe Forumgemeinde
Ich hab mich ebend hier angemeldet weil ich grad in meiner neuen Mietwohnung sitze und mir was auf den Magen schlägt.
Zum 1. Oktober endet mein alter Mietvertrag und fängt ein neuer an. Ich bin heute zur Wohnungsübergabe der neuen Wohnung gekommen um den Schlüssel zu bekommen.
Der Vermieter hat mich gleich bei Seite genommen und hat mir erzählt das es da kleine Änderungen gibt. Und zwar soll ich doch nur einen befristeten Mietvertrag bekommen von 2 Jahren. Nach diesen muss ich aus der Wohnung raus sein. In dem unterschriebenen Mietvertrag steht ja noch nichts von deswegen muss er den ändern.
Meine Frage ist jetzt an euch was ich tun soll. Ich hab schon so viel in die Wege geleitet. Ich muss umziehen da ich sonst 100km Fahrtweg zur Arbeit habe. Der alte Vertrag ist gekündigt und Nachmieter wollen sich die Wohnung bereits Montag anschauen.
Liebe Grüsse DaKu
Plötzliche Änderung des Mietvertrages
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DaKu -
5. September 2014 um 20:25 -
Erledigt
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Zitat
In dem unterschriebenen Mietvertrag steht ja noch nichts von deswegen muss er den ändern.
Der Mietvertrag ist beidseitig unterschrieben, du bist im Besitz eines Exemplars und du hast die Schlüssel?
F5 drücken um zu aktualisieren. -
Da der Vertrag bereits unterschrieben ist dieser auch rechtskräftig. Änderungen gibts da erst mal keine.
Sie müssen allerdings selbst entscheiden, ob Sie sich 2 Jahre binden wollen.
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Änderungen von Mietverträgen ist nur mit Zustimmung beider Parteien möglich.
Was tun? Die Änderung unterschreiben oder nicht.
Oder sich erst mal ansehen wie denn die Änderung formuliert ist.
Eine Befristung ist nämlich nur aus 3 Gründen zulässig, Abriss/Umbau, Vermietung an einen Mitarbeiter des Vermieters oder Eigenbedarf des Vermieters bzw. eines Familienangehörigen nach Ablauf der Befristung. Andere Gründe wären unzulässig und der Vertrag ab Beginn unbefristet.Begründet der VM die Befristung mit Eigenbedarf muß schon im Vertrag ziemlich genau angegeben werden für wen und warum der Wohnraum nach der Befristung benötigt wird. Einfach als Grund Eigenbedarf angeben würde die Befristung unwirksam machen.
"Beliebt" bei manchen Vermietern ist auch zum Beispiel:
Der Mietvertrag ist auf 2 Jahre befristet und verlängert sich, wenn nicht zum Ablauf der Befristung gekündigt wird, um jeweils 1 Jahr.
Auch das wäre unwirksam und der Vertrag ab Beginn unbefristet.
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