Hallo,
wir haben von unserer Hausverwaltung einen Brief erhalten in dem steht, dass wir den Baum (Thuja) auf unserem mit gemieteten Gartengrundstück zurückschneiden und pflegen sollen.
Hintergrund:
- der Baum wurde nicht von uns gepflanzt, sondern vom Vermieter
- Wir wohnen seit 1,5 Jahren in der Wohnung
- Der Gartenanteil wurde mit vermietet
- der Vermieter hat eine Hecke und den besagten Baum gepflanzt
- die Hecke schneiden und pflegen wir ordnungsgemäß
- der Baum hat eine Höhe von ca. 5m, diese Höhe besaß er auch schon bei unserem Einzug
Sind wir verpflichtet einen Baum zu schneiden und zu pflegen, der vor unserem Einzug schon viel hoch wahr und vom Vermieter angepflanzt wurde?
LG jafi