Hallo Mietrecht-Hilfe Forum
ich habe zu meinem Problem leider noch keine passende Hilfe gefunden von daher öffne ich mal ein neues Thema.
Ich habe folgendes Problem:
Ich bin vor kurzem umgezogen und habe in meiner letzten Wohnung ein Fleck (Brand oder Wasserfleck) unter meiner Kaffeemaschine gehabt was mein Ehemaliger Vermieter Repariert haben möchte.
Er gab mir dazu einen Kostenvoranschlag in Höhe von 1461,32€
Dies habe ich meiner Versicherung eingereicht wo aber mein Ehemaliger Vermieter sage das wenn die Versicherung nicht Zahlt will er die kompletten Kosten von mir haben.
Ich habe 5 Jahre in der Wohnung gewohnt und habe meine Kaution auch noch nicht bekommen.
Jetzt ist meine Frage
wenn die Versicherung nicht Zahlt wegen irgendwelcher Gründe kann mein EX Vermieter doch nicht den kompletten Betrag verlangen oder?
Bzw nach (§ 538 Abnutzung der Mietsache durch vertragsgemäßen Gebrauch) doch eigentlich keinen Anspruch erheben oder verstehe ich da was falsch?
Vielen dank schon mal für die Antworten
Lg Stephan