Hausordnung-Wäschetrocknung

  • Liebe Foren-mitglieder,
    seit 1997 wohnen wir in einem Zweifamilienhaus. 2013 zog in der Zweitwohnung eine Mutter mit Kind ein.
    Anfang 2014 belegte sie den Trockenraum für Wäsche (Heizungskeller) Woche für Woche. Ihre Begründung,
    durch ihr Kind habe sie mehr Wäsche. 16 Jahre lang hatten wir nie einen Streit über Wäschetrocknung.
    Eine Hausordnung besteht nicht. Wir haben nur einen mündlichen Mietvertrag. Unser Vermieter meint,
    das ist unsere Privatsache. Wir sind beide Rentner und kommen gegen diese Person nicht an.
    Sie droht uns mit ihren Bekanntenkreis, wir werden euch noch rausmobben. Auszug ist für uns unmöglich
    (Arzt und Einkaufsmöglichkeit ist in unserer Nähe).
    Ist das Rechterens? Darf ein Vermieter seine Verantwortung für Hausfrieden verweigern?

    Wer kann Antworten?

  • Da Sie nur einen mündlichen Mietvertrag haben, können Sie auch dort nur die "Grundrechte" in Anspruch nehmen.
    Ein Mietvertrag (mündlich) kommt zu Stande, wenn sich Mieter und Vermieter über das Mietobjekt, die Höhe der monatlichen Mietsumme und den Beginn des Mietverhältnisses einig sind.
    Weiterführende Vereinbarungen müssen beweißbar sein.
    Das ist manchmal zum Vorteil, aber in diesem Fall zum Nachteil.
    Sie haben damit nur eine Wohnung gemietet. Ansprüche auf weitere Räumlichlichkeiten im Haus müssten Sie begründen und beweissicher vorbringen können.
    Ein immer wieder ins Feld geführtes "Gewohnheitsrecht" gibt es nicht. Wenn Ihnen der Mieter bisher einen Raum zum Trocknen zur Verfügung gestellt hat, dann hat das Kulanzcharakter und er kann das jederzeit verweigern.

  • Darf ein Vermieter seine Verantwortung für Hausfrieden verweigern?


    Sicher nicht. Nur ist die Frage, ab wann genau er verpflichtet ist, wegen Störung des Hausfriedens gegen andere vorzugehen. Siehe hierzu auch: Mietrecht: St

    Ansonsten könnte m.E. ein Mieter in so einem Fall nur die verminderte Nutzungsmöglichkeit des Trockenraums beim Vermieter beklagen (Das muss ja nicht gleich einer Störung des Hausfriedens gleichkommen.) Mal unbeachtet der erschwerten Beweisführung bei einem mündlichen Mietvertrag, was genau der Vermieter zugesagt hat, kann der Vermieter hier m.E. nicht einfach sagen: "Ist Eure Privatsache."

  • Nur meine Meinung:Einem Mieter muß die Möglichkeit gegeben werden , seine Wäsche außerhalb der Wohnung zu trocknen. Ich gehe davon aus, daß der M. die Erlaubnis hat eine Waschmaschine aufzustellen, die Wäsche kann er allerdings nirgens trocknen. außer in der Wohnung, was ja wiederum nicht erlaubt ist.Das paßt nicht.
    Es sollen für jede Partei bestimmte Trocknungstage anberaumt werden, so sehe ich da eine Lösung, die allerdings der V.regeln müßte.

  • Zitat

    die Wäsche kann er allerdings nirgens trocknen. außer in der Wohnung, was ja wiederum nicht erlaubt ist.

    Warum sollte das nicht erlaubt sein?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Ist natürlich Unsinn! Das bedarf keiner Erlaubnis. Sofern eine ausreichende Lüftung vorhanden ist geht das schon in bestimmten Fällen. Aber ich rate auch davon ab. Besser ist ein Kondenstrockner.

  • Ist natürlich Unsinn! Das bedarf keiner Erlaubnis. Sofern eine ausreichende Lüftung vorhanden ist geht das schon in bestimmten Fällen. Aber ich rate auch davon ab. Besser ist ein Kondenstrockner.

    Für einen Trockner braucht es erstmal Platz, der möglicherweise gar nicht gegeben ist, zum anderen haben diese Trockner einen enormen Stromverbrauch. Ich meine, wenn schon ein Trockenraum im Haus vorhanden ist, muß es doch möglich sein, daß nur 2
    Mietparteien damit zurechtkommen. Wo der Wille, da auch ein Weg (Gebüsch). Man kann eben um alles und für jedes streiten.

  • Ich weiß gar nicht, warum der Vermieter hier überhaupt etwas machen sollte. Steht so ein Raum zur gemeinschaftlichen Nutzung zur Verfügung, muss sich die Gemeinschaft einigen.
    Ich halte es für falsch, wenn der Vermieter nun den einzelnen Parteien vorschreibt, wer den Trockenraum zu welcher Zeit nutzen darf, zumal der Bedarf ja unterschiedlich ist.
    Der Vermieter muss ja nicht den Kindergärtner spielen.

    Ich hatte mal ein ähnliches Problem (mit 4 Streithähnen). Nach mehreren Monaten (oder gefühlten Jahren) Diskussionen hab ich das Ding einfach komplett dicht gemacht (aufgrund fehlender vertraglicher Vereinbarung über eine Nutzung).
    Plötzlich haben sich die Parteien dann ganz schnell geeinigt und ich konnte den Raum (unter Vorbehalt) wieder zur Verfügung stellen. Seit dem ist es ruhig.
    Manchmal muss man doch den Kindergärtner spielen und das Spielzeug wegnehmen, damit Ruhe ist.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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