Vermieter hat über vorhersehbare Erhöhung der NK nicht informiert

  • Hallo Forumsmitglieder,

    ich hab mich heute hier neu registriert, da ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen.
    Leider konnte ich nirgends eine passende Antwort finden, da es sich hier nicht auf dei Heizkosten bezieht.

    Ich bekam 06/2014 die NK-Abrechnung für den Abrechnungszeitraum 03/2013 - 02/2014.
    Die Nachzahlung beträgt 532,- €. Die Vorausszahlung bis dato 80,- € (ohne Heiz- und Warmwasserkosten).

    Diese hohe Nachzahlung erklärt sich aus einer Zusatzversicherung (für Hagel) und einer Firma, welche für Hausmeistertätigkeiten und Gartenpflege beauftragt wurde (der ehemalige Hausmeister wurde entlassen).

    Der Vermieter muss doch eigentlich über die Kosten bescheid wissen?
    Muss er dem Mieter somit nicht darüber informieren, dass sich die NK zukünftig - also bereits schon seit der letzten Abrechnungsperiode - deutlich erhöhen?

    Mit freundlichen Grüßen

  • Nein, das muß er nicht.
    Wie soll er das wohl praktisch anstellen. Z.B. im März wird eine Leistung erbracht, die Rechnung erfolgt aber erst im Dezember.
    Wie will er Sie dann vorab informieren, wenn Sie die Abrechnung bereits im Frühjahr erhalten haben.
    Das wäre auch bei der jeder Rechnung der Fall, welche im Laufe des Jahres so eintrudeln.

    Das wäre was.

  • Hallo,
    Den Vertrag mit der Hausmeisterfirma und die zusätzliche Versicherung hatte er vor dem Abrechnungszeitraum bereits abgeschlossen. Die Preise dieser Firma hätte er doch kennen müssen? Ebenso die Höhe der Versicherung?
    Somit hat er einen Vertrag unterschrieben, ohne vorher zu wissen, welche Kosten daraus entstehen?
    Dem kann ich nicht folgen.
    Diese beiden Vertrage hat er ja schon zu Beginn der Abrechnungsperiode abgeschlossen - also fast 1,5 Jahre bevor ich die Abrechnung bekam.

  • Nachtrag: Wegen der Hausmeistertätigkeit, das kann ich nachvollziehen, dass die Endabrechnung im Nachhinein erfolgt, jedoch wusste er schon vorher, dass er einen sehr viel höheren Stundenlohn erhält als der ehemalige anwohnende Hausmeister. Die Anzahl der Std. hat er bereits auch fest gebucht - einmal die Woche zu zwei Stunden.
    Ich kann mir daher auch nicht vorstellen, dass diese Firma über 1 Jahr benötigt, um dem Vermieter die Leistung in Rechnung zu stellen.

  • Zitat

    Muss er dem Mieter somit nicht darüber informieren, dass sich die NK zukünftig - also bereits schon seit der letzten Abrechnungsperiode - deutlich erhöhen?

    Muß er nicht. PUNKT

  • Ich glaube, dass du hier leider erstmal das Nachsehen hast. Der VM will nämlich keine neue Betriebskostenarten auf dich umlegen, denn das hätte er in der Tat vorher ankündigen müssen, sondern es haben sich lediglich die Betriebskosten erhöht, die du bereits zahlst. Und die Erhöhung ist an sich nachvollziehbar.

    Du könntest jetzt nur nochmal den Mietvertrag prüfen, ob die Kosten überhaupt umlegbar sind. Ebenfalls sollte man sich die Hausmeistertätigkeiten aufzählen, nachweisen lassen. Denn die Hausmeisterkosten sind nur umlegbar, wenn sie Betriebskosten darstellen, sprich Treppenhausreinigung, Winterdienst, Straßenreinigung, Grünpflege. Nicht umlegbar wären Verwaltertätigkeiten, wie Postzustellung, Wohnungsabnahmen, Beaufsichtigen von Firmen usw.

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