Bei Einzug Einbauküche übernommen - jetzt bei Auszug Frage zum Renovieren des Raums

  • Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage, die mir schlaflose Nächte bereitet. Bei meinem Einzug für 7 Jahren habe ich eine Einbauküche übernommen. Jetzt beim Auszug sagt die Vermietungs-Gesellschaft, ich muss diese entfernen, was verständlich ist. Aber nach dem Abbau stellt sich mir ein Bild des Grauens...

    Neben der EBK waren im gleichen Raum Wandpaneele an einer Seite montiert (halbe Raumhöhe, darüber tapeziert) und an der Decke Styropor-Platten. Beides habe ich auch (laut Vermietung) entfernen müssen.

    Nun mein Problem, bei welchem ich eure Hilfe brauche (am besten mit Quellen / Paragraphen):

    1. hinter den Paneelen ist ein Schimmel-Fleck (ca. 50x50cm) - muss ich diesen entfernen, kann er mir angelastet werden?

    2. der Fließen-Spiegel wurde entweder nach dem Einbau der Küche angebracht oder für diese zureckt "gesägt"... mal ist er höher, mal niedriger. Muss ich ihn auf meine Kosten erneuern?

    3. die Wand hinter der EBK ist in erbärmlichen Zustand:

    3.1 sowohl von der Struktur -2 große Löcher, ein altes Stahl-Rohr (muss ich die Löcher zuspachteln und das Stahl-Rohr cutten?)

    3.2. wie auch vom Zustand der Tapete (viele verschiedene Lagen inkl. 2 verschiedene "PVC Fließen" Lagen unter dem eigentlichen Fliesen-Spiegel... muss ich all diese Schichten tatsächlich entfernen?

    4. Es liegt ein PVC-Boden ("Fliesen"-Muster), welchen ich entfernen soll... muss ich auch das tun?


    Versteht mich nicht falsch, ich habe echt schon viel Geld in die Renovierung gesteckt (Wände, Decken, Türrahmen,...) nur weil ich die Wohnung so vom Vormieter mit einer Privat-Rechtlichen Vereinbarung (eigentlich nur für die Küche.......) übernommen habe, daher ist jetzt mein finanzielles Polster aufgebraucht und nach dem Abbau der Küche auch meine Nerven. Vielleicht könnt ihr mir helfen.

    Viele Grüße
    Samsa

    PS: weitere Bilder folgen

  • Von normalen "Abwohnen" sind diese Schäden nicht entstanden.
    Fakt ist, Sie haben in blauäugiger Weise eine "Blackbox" oder eine "Katze im Sack" eingehandelt und die Schäden gleich mit.

    Da werden Sie die Verantwortung schlecht abdelegieren können.

  • Zitat

    1. hinter den Paneelen ist ein Schimmel-Fleck (ca. 50x50cm) - muss ich diesen entfernen, kann er mir angelastet werden?

    Ja, sofern dies nicht auf ein Vermieterverschulden zurückzuführen ist.

    Zitat


    2. der Fließen-Spiegel wurde entweder nach dem Einbau der Küche angebracht oder für diese zureckt "gesägt"... mal ist er höher, mal niedriger. Muss ich ihn auf meine Kosten erneuern?

    Den Spiegel hat der Vormieter angebracht? Wenn ja, bist Du für eine Instandsetzung zuständig.

    Zitat

    3.1 sowohl von der Struktur -2 große Löcher, ein altes Stahl-Rohr (muss ich die Löcher zuspachteln und das Stahl-Rohr cutten?)

    Ich würde hier erst einmal prüfen, um was für ein Rohr es sich handelt, bevor ich hier den Trennschleifer ansetze. Die anderen Löcher sollten definitiv zugemacht werden, was aber auch kein Problem darstellen sollte.

    Zitat

    3.2. wie auch vom Zustand der Tapete (viele verschiedene Lagen inkl. 2 verschiedene "PVC Fließen" Lagen unter dem eigentlichen Fliesen-Spiegel... muss ich all diese Schichten tatsächlich entfernen?

    Hier kommt es auf den Wortlaut des Mietvertrages hinsichtlich Schönheitsreparaturen bei Auszug an. Ob nun alle Schichten entfernt werden müssen, oder ob im besten Fall ein Anstrich reicht, kann ich nicht beurteilen.

    Zitat

    4. Es liegt ein PVC-Boden ("Fliesen"-Muster), welchen ich entfernen soll... muss ich auch das tun?



    Wenn dieser vom Vormieter übernommen wurde, dann vermutlich ja.

    Zitat

    nur weil ich die Wohnung so vom Vormieter mit einer Privat-Rechtlichen Vereinbarung (eigentlich nur für die Küche.......)

    "eigentlich" ist eine Einschränkung. Grundsätzlich sind solche privaten Vereinbarungen immer mit Vorsicht zu genießen. Schließlich hat der Vermieter auch ein Wörtchen mitzureden.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • hier wären auch erstmal die mietvertraglichen Vereinbarungen wichtig, sprich die Paragraphen über Schönheitsreparatur und ähnlichem. Es könnte gut möglich sein, dass du gar nicht für die Renovierung zuständig bist.

    Ebenfalls ist das Übergabeprotokoll entscheidend. Scheinbar hast du die Wohnung ohne den Vermieter vom Vormieter übernommen. Gibt es dazu ein Übergabeprotokoll? Hat er dir sein damaliges Übergabeprotokoll zw. dem Vermieter und sich zur Verfügung gestellt?

  • Hallo zusammen,

    erstmal vielen Dank für eure Antworten.

    Es steht folgendes im Mietvertrag:

    Der Mieter hat nach Maßgabe der Allgemeinen Vertragsbestimmungen
    a) die Schönheitsreparaturen zu tragen,
    b) die Kosten für kleine Instandhaltungen, soweit die Kosten für die Einzelreparatur 80,00 € und der dem Mieter dadurch entstehende jährliche Aufwand 8% der Jahresbruttokaltmiete nicht übersteigen, zu tragen.
    Die kleinen Instandhaltungen umfassen das Beheben kleiner Schäden an den Installationsgegenständen für Wasser,- Heiz- und Kocheinrichtungen, an Rolläden, Fenster- und Türverschlüssen sowie Verschlusseinrichtungen von Fensterläden, die dem häufigen und direkten Zugriff des Mieters ausgesetzt sind.

    c) ---
    weil die Miete diese Leistungen nicht deckt.


    Das war es...

    Im Übernahme-Protokoll ist die EBK, Paneelwand und der Fliesenspiegel als Einbauten aufgeführt, nicht der Boden oder Schäden an den Wänden.

    Viele Grüße

  • Hallo Berny,

    er hat die Wohnung besichtigt, als die Küche noch eingebaut war. Da sah natürlich alles nicht so wild aus (siehe Foto), aber der Vormieter (oder der Mieter davor) hat einfach UM die Küche herum renoviert... Und jetzt habe ich das Schlamassel. Das Übernahme-Protokoll im Mietvertrag verweist auf die Vereinbarung zwischen mir und Vormieter (bzw. zwischen meiner Ex und dem Vormieter... ich stehe allerdings alleine im Mietvertrag). In dieser Vereinbarung ist die EBK, der Fliesenspiegel und die Wand-Paneele aufgeführt. Von Löchern in der Wand steht da (leider?) nichts.

    Viele Grüße

  • Also ich sehe hier leider schwarz für dich. Denn zum einen wurde die Schönheitsreparatur wirksam vereinbart, so dass du für die Renovierung zuständig bist. Zum anderen hast du mit der Übernahme der EBK dann leider auch mögliche Mängel übernommen, die ja erst zu sehen waren, als die EBK entfernt wurde. Die Gefahr besteht dann leider immer.

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