Gültigkeit Übernahmeerklärung für Mietvertrag

  • Hallo,

    Ich denke mir ist ein Fehler passiert. Ich ziehe zum 1.9. nach München um. Ich hatte mir vorab einige WG`s angesehen und für eine Interesse bekundet. Da diese WG geographisch ungünstig liegt, war ich nun wieter auf der Suche. Der Vermieter hat nun etwas gedrängt und mir eine "Übernahmeerklärung für einen Mietvertrag" des bisherigen Mieters zukommen lassen. Blöderweise hatte ich in der Meinung das sei kein Mietvertrag diesen gestern vorab mal von mir unterschrieben zurück gesendet. Die Unterschrift des Vermieters ist noch nicht vorhanden. Das Schreiben enthält keine Angaben zur Miethöhe (ist mir mündlich bekannt), aber Mietzeit vom 1.9. bis 31.8. nächsten Jahres, danach ist die gesetzliche Kündigungsfrist gültig. Den eigentlichen Mietvertrag wird spätestens bei Einzug als Kopie übergeben (steht so in der Übernahme). Den Mietvertrag hatt ich vor zwei Wochen bei der Wohnungsbesichtigung gesehen.
    Nun kommt`s wie so oft, heute einen Tag später!! Mein Arbeitgeber konnte mir in unmittelbarer Umgebung des Arbeitsplatzes eine kleine Wohnung vermitteln.
    Ich bin nun etwas ratlos. Entspricht diese Übernahmeerklärung dann einen rechtsgültigen Mietvertrag?

    wäre super, wenn mir wer kurzfristig einen Tipp geben könnte,
    mit lieben Grüßen
    Susanne

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!