Hallo, ich habe eine Frage:
Wir besichtigten eine Wohnung und unser möglicher, zukünftiger Vermieter schickte uns per Mail einen Tag nach der Besichtigung die Zusage. Als möglicher Mietbeginn wurde der 01.01.2015 vereinbart.
Hier folgender Wortlaut:
„Gerne bestätige ich Ihnen Ihre mündliche Zusage unsere Wohnung in #####, aufgrund der Besichtigung am #####, zusammen mit Ihrer Frau nach der Beschreibung der Anzeige im Immo-Scout24 zum 01.01.2014, unbefristet, aber anfänglich für beide Seiten des Vertrages bindend auf 4 Jahre unkündbar, bis auf die üblichen Ausschlüsse wie Sonderkündigungsrecht bzw. begründete fristlose Kündigung, zu mieten.“
1.) Ist der unkündbare 4-Jahresvertrag nach diesem Wortlaut grundsätzlich wirksam oder unwirksam unabhängig davon, dass hier der falsche Mietbeginn angesetzt wurde (dieser liegt ja bereits in der Vergangenheit) )?
2.) Ist der unkündbare 4-Jahresvertrag mit zusätzlich falschem Mietbeginn wirksam oder unwirksam?
Vielenn Dank vorab schon mal