Wiedereinzug nach Sanierung

  • Hallo,

    Ich und meine Freundin mussten vor über einem Jahr aus unserem Mietshaus wegen dem Hagelunwetter ausziehen.
    Jetzt nachdem fast alle Schäden und auch ein paar Bauliche Mängel beseitigt sind, können wir wieder einziehen. Der alte Mietvertrag besteht noch, nur die Miete habe ich zu 100% gekürzt.

    Jetzt zu meinem Problem. Der Vermieter nennt uns keinen genauen Termin.
    Er denkt das Ende August die Übergabe/Abnahme stattfindet. Ab September können wir dann wieder rein, und natürlich gleich wieder Miete zahlen. Er meldet sich dann kurzfristig wegen der Übergabe.

    Kann er das so machen? Ich habe ihm gesagt das ich einen festen Termin brauche, ein großer Teil meiner Möbel ist bei dem Hagelschaden kaputt gegangen z.B. Bett, Kleiderschrank usw. außerdem brauche ich Urlaub um umzuziehen, denn muss ich auch beantragen.
    Muss er mir für denn Einzug nicht irgendwelche Übergangsfristen geben, wo ich mietfrei einziehen kann???

    War auch schon beim DMB, leider war die Beratung nicht so toll

    Weiß nicht was ich jetzt machen soll, bin für jede Hilfe dankbar

  • Die Beratung hier wird auch nicht toller werden.
    Sie können nicht einfach wieder einziehen und keine Miete zahlen. Ab den Tag, an dem Sie die Wohnung wieder in Beschlag nehmen ist die volle Miete nebst Nebenkosten zu entrichten.

    Zu Ihrer Frage konkret: Muss er mir für denn Einzug nicht irgendwelche Übergangsfristen geben, wo ich mietfrei einziehen kann???

    Nein!

  • Die Beratung hier wird auch nicht toller werden.

    Danke! das gibt mir Hoffnung

    Die Beratung beim DMB war nicht so toll weil der Anwalt sich überhaupt keine Zeit für uns genommen hat. Er hatte alle 10min einen neuen Termin. Seine Antworten fielen sehr knapp aus. Auf die Geschichte mit der Übergangsfrist hat er mich gebracht, nur konnte er mir nicht sagen wie lang das ist und ob das irgendwo im Mietrecht steht. Außerdem hat er uns geraten, uns einen Termin bei der Oberbürgermeisterin zu machen um die Sache zu besprechen, da auch viele Sachen bei der Sanierung schief gelaufen sind. Mein Vermieter ist die Stadt

  • Wenn die Wohnung neu saniert ist, werden Sie wohl erst mal schauen müssen, wo und wie neues Mobiliar hinpasst. Als Übergangslösung muß es halt eine einfache Einrichtung tun. Ein Teil des Lebensrisiko bleibt immer an Einem hängen.

  • Und wie sieht es mit dem Abnahmetermin aus?
    Der Mann von der Stadt sagte mir das er sich meldet sobald alles fertig ist. Und dann am besten gleich am nächsten tag die Abnahme machen.
    Geht das so ? Am liebsten wäre es der Stadt, Montag anruf, Dienstag Abnahme, Mittwoch einziehen. Ich hab doch das recht auf eine vernünftige Terminabwicklung. Oder nicht?

    Und wann darf ich die Abnahme verweigern? War heute kurz im Haus, einige Tapeten wurden nicht erneuert, sind aber durch die Handwerker beschädigt oder verschmutzt worden. Teilweise sogar mit Bleistift beschrieftet. Die Malerarbeiten sind aber schon komplett abgeschlossen. Das heißt das es so bleibt. Neu verlägte Laminattböden Wellen sich schon, weil kein Abstand zur Wand gelassen wurde. Und viel schlimmer, die Fugen im Bad schimmeln. Das Bad wurde komplett neu gemacht mit Fliesen, WC und Duschtasse.

    Einmal editiert, zuletzt von Benutzer123 (16. August 2014 um 20:11)

  • BGB § 536 bis 536d

    Hier finden Sie Ihre Rechte und wissen dann was Ihnen zusteht oder auch nicht.
    Suchen Sie dort selbst nach einer vernünftigen Terminabwicklung.

  • Zitat

    Und wann darf ich die Abnahme verweigern?

    Wenn du noch Interesse an der Wohnun g hast, dann solltest du solche Spielchen schön unterlassen.

    Zitat

    Teilweise sogar mit Bleistift beschrieftet.

    Was heißt beschrieftet?

    Zitat

    Neu verlägte Laminattböden

    Auch das sind Begriffe, an die ich mich erst gewöhnen muss.

    Wenn du so mit deinem Vermieter verhandelst, wie du hier schreibst, dann wundere ich mich nicht, dass man dich nicht ernst nimmt.

  • Wenn man die Wohnung nicht nutzen kann, ist eine 100% Mietkürzung gerechtfertigt. Offensichtlich handelt es sich hier nur um eine, wegen Renovierung, vorübergehende Maßnahme.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!