Nebenkostenabrechnung - Aufteilung auf 2. Mieter

  • Hallo Community,

    ich bräuchte dringend eure Hilfe.
    Ich habe vom 01.02.13 bis 31.10.13 in einer Stundentenwohnung gewohnt. Da ich kein eigenes Einkommen hatte, hat mein Vater mit unterschrieben. Ich nahm die Wohnung damals, weil er mir versprochen hatte, mich finanziell zu unterstützen. Doch seine Lebensgefährtin sprach ihm das aus und er hörte mit der Zahlung auf. So musste ich die komplette Miete allein zahlen.

    Jetzt dachte ich, dass endlich alles geregelt ist und da bekomme ich heute noch die Nebenkostenabrechnung + eine nicht geleistete Mietzahlung von Juli 2013. Insgesamt macht das alles 314,06€ was eine Menge Geld wieder ist.

    Jetzt meine Frage: Kann ich den Vermieter auffordern, mein Vater an der Hälfte zu beteildigen? Und ist eine Gartenpflege von 75€ für 10 Monate rechtens, obwohl der Garten nicht betretbar ist?

    Ich freue mich auf jede Hilfe.

    Mfg
    Florian

  • Zitat

    Kann ich den Vermieter auffordern, mein Vater an der Hälfte zu beteildigen?

    Wenn dein Vater diesen Vertrag mit unterschrieben hat, dann muss er auch für die Zahlung der Miete und Nebenkosten gerade stehen. Sage dem Vermieter, dass er sich an deinen Vater halten soll.

    Zitat

    Und ist eine Gartenpflege von 75€ für 10 Monate rechtens, obwohl der Garten nicht betretbar ist?

    Woher sollen wir wissen, was a.) im Mietvertrag dazu vereinbart ist und was b.) gemacht wurde.

    Aber grundsätzlich sind Arbeiten an den Grünflächen umlagefähig, auch wenn der Mieter diese nicht betreten darf.

  • Erstmal vielen Dank für die schnelle Hilfe.

    Ich werde den Vermieter dann schreiben, dass ich die Hälfte zahlen werde. Kann ich auf irgendein Paragraph verweisen? Reicht ein normaler Brief oder lieber ein Einwurf-Einschreiben?

    Ok, das wusste ich nicht. Ich hatte mal gelesen, dass sowas nicht umlagefähig wäre.


  • Ich werde den Vermieter dann schreiben, dass ich die Hälfte zahlen werde. Kann ich auf irgendein Paragraph verweisen? Reicht ein normaler Brief oder lieber ein Einwurf-Einschreiben?

    Halt, Moment mal!

    Wenn Sie und Ihr Vater den Vertrag beide unterschrieben haben haftet jeder von Euch gesamtgesellschaftlich.
    Das heißt: Der Gläubiger(hier Vermieter) kann sich das Geld dort holen wo er möchte.

    Sie können ihm aber trotzdem einen Brief schreiben. Eine halbe Zahlung würde ich nicht machen und auch als Vermieter nicht annehmen.
    Der nächste Ärger wäre vorprogrammiert.

  • Ok, er hat das Recht sich auszusuchen, wer den Betrag zahlen muss, aber trotzdem habe ich doch das Recht, nicht allein gerade zu stehen, oder? Schließlich hat er mit unterschrieben und wenn ich nicht zahlen würde, könnte er doch sich an meinen Vater wenden.

  • Ok, er hat das Recht sich auszusuchen, wer den Betrag zahlen muss, aber trotzdem habe ich doch das Recht, nicht allein gerade zu stehen, oder? Schließlich hat er mit unterschrieben und wenn ich nicht zahlen würde, könnte er doch sich an meinen Vater wenden.

    Das gehört aber nun nicht zum Mietrecht. Sie müssten dann die andere Hälfte zivilrechtlich bei Ihrem Vater einklagen.
    Wenn Sie beide nicht so billig zu Stuhle kommen, dann eben etwas teurer.

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