möbeliertes Zimmer inkl. WLan

  • Guten Tag,
    ich habe ein möbeliertes Zimmer angemietet. Da steht im Vertrag drin, dass zu dem Zeitpunkt, zu dem es Internet im Haus für alle Mieter gibt, dies mit monatlich 15,00€ zusätzlich berechnet wird.

    Jetzt kam der Vermieter gestern an und hat dies für September angekündigt.
    Darf er das so schnell umsetzen und von den Mietern verlangen, dass man dies mitnehmen muss?

    Danke für Rückmeldungen

  • Warum sollte er das nicht dürfen. Aus welchen Grund Sie das anzweifeln ist mir schleierhaft.
    Lesen Sie nochmal genau das durch, was Sie unterschrieben haben. Ich kann daraus keinen Genehmigungsanspruch durch Sie ableiten.

    Einmal editiert, zuletzt von Kolinum (13. August 2014 um 15:00)

  • Ich deute Deine Aussage so, dass Du 15 € monatlich zahlen muss, sofern es Internet gibt. Gibt es also kein Internet, musst Du auch keine 15 € zahlen, oder?

    Was steht denn im Mietvertrag? Ist dort vereinbart, dass Internet bereitgestellt wird (ohne wenn und aber), hast Du einen Anspruch darauf. Sonst aber nicht.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Was steht denn im Mietvertrag? Ist dort vereinbart, dass Internet bereitgestellt wird (ohne wenn und aber), hast Du einen Anspruch darauf. Sonst aber nicht.


    Ich glaube, der Threadersteller möchte gar keinen Anspruch drauf haben, sondern das Internet nicht abnehmen und damit 15 € mehr zahlen müssen.

  • Ich glaube, der Threadersteller möchte gar keinen Anspruch drauf haben, sondern das Internet nicht abnehmen und damit 15 € mehr zahlen müssen.


    Deutscher Sprach, schwerer Sprach ... :rolleyes:

    Nochmal:
    Ich glaube, der Threadersteller möchte gar keinen Anspruch drauf haben, sondern das Internet nicht abnehmen müssen und damit auch keine 15 € zusätzlich zahlen müssen.

  • Deutscher Sprach, schwerer Sprach ... :rolleyes:

    Geht mir ähnlich.
    Ich habe nämlich gelesen, dass der Vermieter für September "gekündigt" hat. Tatsächlich steht da aber "angekündigt"

    Notiz an mich: "Sechs, setzen"

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Kann eigentlich im Mietvertrag nicht direkt zum Pauschalpreis vereinbart werden. Die Kosten für den Betrieb der WLAN-Anlage gehören zu den Betriebskosten und sind in der Abrechnung nachzuweisen

    Betriebskostenverordnung § 2 Absatz 15:
    die Kosten
    a)des Betriebs der Gemeinschafts-Antennenanlage,
    hierzu gehören die Kosten des Betriebsstroms und die Kosten der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft einschließlich der Einstellung durch eine Fachkraft oder das Nutzungsentgelt für eine nicht zu dem Gebäude gehörende Antennenanlage sowie die Gebühren, die nach dem Urheberrechtsgesetz für die Kabelweitersendung entstehen,

    oder

    b)des Betriebs der mit einem Breitbandnetz verbundenen privaten Verteilanlage; hierzu gehören die Kosten entsprechend Buchstabe a, ferner die laufenden monatlichen Grundgebühren für Breitbandanschlüsse;

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