Satellitenschüssel mit Genehmigung seit 5 Jahren

  • Hallo,

    ich wohne mit meiner Freundin und meinem Kind in einer Mietswohnung einer Genossenschaft.
    Ich habe gleich mit dem Unterschreiben des Mietvertrages eine Genehmigung für das Aufstellen einer Satellitenschüssel ausgefüllt und diese auch unterschrieben bekommen.

    Auflagen habe ich eingehalten:

    - Schüssel ist so tief wie möglich
    - so weit wie möglich hinten
    - Befestigung durch Klemmung am Geländer (ohne Bohrlöcher)
    - Kabelführung durch Flachbandkabel
    - Farbgebung der Hauswand

    Die Fotos 6-10 zeigen die Schüssel und die Halterung.
    Das Foto mit dem Gesamtbild sieht so aus, als wenn die Schüssel über den Balkon hinaus steht, sieht nur durch den Winkel so aus. Diese befindet sich komplett innerhalb des Balkons.

    Das war 2009 (Foto 1 ist Kopie der Genehmigung)

    2011 bekam ich ein Schreiben, dass sich aber nicht persönlich auf mich bezogen sondern richtet sich an alle, die keine Genehmigung haben oder die Schüssel nicht laut Auflagen montiert haben.

    Auf das Schreiben habe ich nichts verändert, weil ich keinen Verstoß gegen die Auflagen gesehen habe und auch nicht direkt angesprochen wurde.
    (Foto 2 ist Kopie von diesem Schreiben)

    Drei Jahre ist auch nichts passiert.
    In diesen Jahren hatte ich öfters wegen anderen Dingen mit der Genossenschaft Kontakt und zwei drei mal habe ich mit dem Vorstand in anderen Sachen telefonieren.
    Nie wurde etwas über Satellitenschüssel gesagt oder nur nachgefragt.

    Am Freitag nun bekam ich das Schreiben (Foto 3) mit einer neuen Genehmigung (Foto 4) und einem Beispiel (Foto 5)
    Ich soll eine neue Genehmigung (Typ B ???) unterschreiben und meine Schüssel durch einen Mitarbeiter abnehmen lassen. Zusätzlich stehen in dieser neuen Genehmigung Typ B ??? neue Bedingungen drin.

    Meine Schüssel hat eine Diagonale von 55cm und gleich der erste Punkt, den es vorher nicht gab, sagt bis 50cm.
    Ich wohne im dritten Stock und denke das kann man von unten schlecht einschätzen.


    Meine Frage:

    Ist es richtig was die Genossenschaft macht, einfach die Genehmigung aufzuheben, obwohl ich alle Auflagen eingehalten habe?

    5 Jahre war alles ok und jetzt entspricht diese nicht den Auflagen?

    Die neue Genehmigung ist verändert und würde heißen das ich mir eine neue Schüssel kaufen muss.

    Ich hoffe ihr habt ein paar Tipps für mich.

    Genehmigung 25.06.2009

    Schreiben vom 23.06.2011

    Schreiben vom 03.07.2014 mit Genehmigung Typ B und Beispiel Foto



    Fotos meiner Sat-Schüssel




  • Meine Frage:
    - Ist es richtig was die Genossenschaft macht, einfach die Genehmigung aufzuheben, obwohl ich alle Auflagen eingehalten habe?
    - 5 Jahre war alles ok und jetzt entspricht diese nicht den Auflagen?
    - Die neue Genehmigung ist verändert und würde heißen das ich mir eine neue Schüssel kaufen muss.
    - Ich hoffe ihr habt ein paar Tipps für mich.

    Sie haben die Auflagen nicht eingehalten, weil Sie den Sinn dieser Genehmigung offensichtlich nicht verstanden haben.
    Es geht darum, das durch willkürliches Anbringen von Schüsseln an der Fassade des Hauses der Gesamteindruck der Anlage beeinträchtigt wird.

    Ihre Fotos bestätigen meine Meinung. Wenn dieser Zusatand bereits 5 Jahre so war, ergibt sich daraus kein Gewohnheitsrecht den Zustand weiterhin zu akzeptieren.

    Sie brauchen keine neue Schüssel kaufen, sondern diese muß nur fachgerecht auf Ihren Balkon montiert werden.

    Einige Tipps habe ich für Sie:

    1. Konsultieren Sie eine Fachfirma und entscheiden dann den nächsten Schritt.

    2. Ein Foto von mir, wie es auch geht, ohne die Fassade zu beanspruchen.

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  • Danke für die schnelle Antwort.

    Ja ok, hatte die Halterung extra gekauft um nicht in Gebäudeteile bohren zu müssen.
    Da ich das unter Veränderung bzw Beschädigung der Gebäudesubstanz gesehen habe.

    Dachte eine gekaufte Halterung vom Markenhersteller ist nicht willkürlich.

    Dann ändere ich das. Muss ich halt bohren, wenn Löcher und Dübel besser sind.
    Ja danke für das Beispielfoto, aber da wurde sogar durch die Dämmung gebohrt.

    Was mir aber wirklich erst jetzt aufgefallen ist, das der Brief am Freitag im Briefkasten war.

    Das Datum ist aber nicht vom August sondern vom Juli.

    Komisch ...


  • Dann ändere ich das. Muss ich halt bohren, wenn Löcher und Dübel besser sind.
    Ja danke für das Beispielfoto, aber da wurde sogar durch die Dämmung gebohrt.

    Ich habe auf der Balkonseite keine Dämmung.
    Kleine Dübellöcher können Sie schon bohren. Im Bad dürfen sie das auch.

    Ich rate aber trotzdem zum Fachmann wegen des Ausmessens.

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