Heizkosten haben sich verdoppelt

  • Hallo,

    ich wohne in einer 66 qm Wohnung und zahlte bisher 150 Euro NK wovon 60 Euro Heizkosten waren. Letztes Jahr musste ich ca. 800 Euro Heizkosten nachbezahlen.
    Darauf wurden meine Heizkosten in den NK von 60 auf 130 Euro(also um ca. 110%) erhöht. Ich dachte zumindest müsste ich dieses Jahr nicht mehr ganz so viel nachzahlen, aber ich muss sogar fast 900 Euro Heizkosten nachzahlen und ab September nochmal 70 Euro Heizkosten(ab dann insgesamt 200 Euro nur Heizkosten pro Monat) mehr bezahlen.

    Ich wohne alleine, heize nicht wie bekloppt(in Küche garnicht und im Bad/Zweitraum kaum). Sind die Kosten extrem gestiegen oder wie kann es sein, dass ich mehr als doppelt so viel wie letztes Jahr zahle, obwohl ich ähnlich viel geheizt habe? Ich weiß, dass die Heizkosten gestiegen sind, aber soviel?:confused:

    10 Mal editiert, zuletzt von LEJ (5. August 2014 um 10:54)

  • Als ich Dir im anderen Thread riet, einen eigenen aufzumachen, habe ich nicht gemeint, dass Du einfach nur fragen sollst, warum Du mit Deinem Auto im letzten Jahr doppelt so oft tanken warst. :rolleyes::p Wer sollte das auch wissen?

    Stell doch mal die betreffenden Heizkostenabrechnungen hier ein. (Persönliche Daten ausschwärzen!)
    Und greife doch schonmal meine Bemerkung im anderen Thread über das Zelt auf und sage uns, was für ein Gebäude das ist, in dem Du wohnst (Isolation, Alter, etc.). Gibt es einen Energiepass dafür?

  • Wenn es geht, vergleichen Sie beide Rechnungen, da finden Sie am ehesten den Unterschied heraus.

    Sorry, für die später Rückmeldung.
    Ich habe genau DAS gemacht, und mir fiel dann der wichtigste Punkt auf. Der Grund wieso meine Heizkostennachzahlung fast identisch hoch wie im Vorjahr ist, liegt daran, dass die Erhöhung von meiner Heizkostenvorauszahlung von 60 Euro auf 130 Euro, erst seit 2014 stattfand. Das fiel mir auf, als ich die Vorauszahlungen verglich und dann meine Kontoauszüge überprüfte, worin ich sah, dass ich im ganzen Jahr 2013 noch keine Heizkostenvorauszahlunerhöhung bezahlt hatte.

    Hätte ich bereits 2013 130 Euro Heizkostenvorauszahlungen geleistet, wären das 1560 Euro fürs ganze Jahr gewesen und ich müsste jetzt nur 40 Euro nachzahlen, statt 900 Euro.
    Was aber keinen Sinn macht, ist dass mir nochmal 70 Euro Heizungsvorauszahlung auferlegt hat. Das wären dann insgesamt 200 Euro Vorauszahlung, was im Jahr 2400 Euro wären. Da meine Heizkosten 1600 Euro betrugen, macht die weitere Erhöhung keinen Sinn da die bereits vorhandene Erhöhung diese Summe fast genau deckt.

    Kann man gegen diese weitere Erhöhung der Vorauszahlung Einspruch erheben?

    4 Mal editiert, zuletzt von LEJ (16. August 2014 um 17:43)

  • Glückwunsch, Sie haben die Ursache selbst entdeckt. Ihre Mühe wurde belohnt, besser als es hier gelungen wäre.

    Kann man gegen diese weitere Erhöhung der Vorauszahlung Einspruch erheben?

    Die Vorauszahlung richtet sich nach der Höhe des Ergebnisses des letzten Abrechnungszeitraumes. Sofern diese etwa dem entspricht ist ein Einspruch wirkungslos.
    Bedenken Sie auch, das der Vermieter in Vorkasse gehen muß. Dazu benötigt er schlichtweg Geld.
    Es geht Ihnen ja nicht verloren.

    Einmal editiert, zuletzt von Kolinum (16. August 2014 um 19:47)

  • Die Vorauszahlung richtet sich nach der Höhe des Ergebnisses des letzten Abrechnungszeitraumes.

    Die Sache ist aber so, dass ich seit 2014 bereits eine Heizkostenerhöhung von 70 Euro bezahle. Bisher hatte ich 60 Euro Vorauszahlung verrichtet. Zusammen mit den 70 Euro, wären das 130 Euro, die in einem Jahr 1560 Euro betragen und somit genau meinen Heizverbrauch decken. In der neuen Berechnung der Vorauszahlung, wurde nicht berücksichtigt, dass ich bereits seit Januar 2014 diese Erhöhung bezahle.
    Ich werde einfach die Hausverwaltung darauf ansprechen.

    Danke für die Tipps.

  • Ich wohne alleine, heize nicht wie bekloppt(in Küche garnicht und im Bad/Zweitraum kaum).


    Dies sind die üblichen Argumente, die hier jeder zweite Beschwerdeführer bringt.
    Die Heizkosten sind der Heizkostenabrechnung zu entnehmen; die zukünftige monatliche Vorauszahlung demnach der Jahresbetrag / 12, etwas aufgerundet.

  • Dies sind die üblichen Argumente, die hier jeder zweite Beschwerdeführer bringt.
    Die Heizkosten sind der Heizkostenabrechnung zu entnehmen; die zukünftige monatliche Vorauszahlung demnach der Jahresbetrag / 12, etwas aufgerundet.

    Die Ursache des Problems hatte sich geklärt. Vielleicht das nächste mal richtig lesen, bevor man unnötig Unsinn postet...nur so als Tipp.

  • Die Ursache des Problems hatte sich geklärt. Vielleicht das nächste mal richtig lesen, bevor man unnötig Unsinn postet...nur so als Tipp.


    Freut mich, dass Du Deinen Fehler selbst erkannt hast.

  • Freut mich, dass Du Deinen Fehler selbst erkannt hast.

    Du mußt ja echt gelangweilt sein, wenn du zu Themen, die sich längst erledigt haben deinen selbstgefälligen Senf noch hinzufügen musst, um dich überlegen vorzukommen. LOL.

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