Fahrräder abstellen nicht erlaubt, Kinderwagen ja obwohl keine kleinen Kinder....

  • Hallo,

    ich wohne in einem Wohnhaus die Eigentümer sind, außer ich. Ich bezahle Miete.
    Es geht um folgendes, in dem Gemeinschaftskeller (wo man auch zum Müll geht) sind Stellen
    gekennzeichnet. Dort wurde uns zum Einzug vor 8 Jahren gesagt dürfen wir unsere Fahrräder abstellen,
    letzten Winter hat es angefangen das die Hausverwaltung uns anrief, der Beirat möchte uns daraufhinweisen
    das Fahrräder in den gekennzeichneten Flächen nicht abzustellen sind. Nun gut (sind 5 Personen) alle
    Räder in unseren Keller gebracht, dann standen über den Winter noch andere Räder dort, von Eigentümern
    die die Hausverwaltung scheinbar nicht anrief.

    Heute wieder Anruf, das gleiche Procedere, diese Abstellflächen sind nur für Kinderwagen, aaber es gibt hier
    keine Kinder im Kinderwagenalter. Sie rief wieder nur uns an und ein Fahrrad nämlich meins stand da.

    Ich denke da wir nur Mieter sind und gleich 5 Personen werden immer nur wir angerufen.

    Aber warum wenn keine KInderwägen vorhanden sind, darf man nicht sein Fahrrad dort abstellen? Fluchtweg
    ist locker gegeben. Vielleicht hat jemand Rat?

    LG spider

  • ich wohne in einem Wohnhaus die Eigentümer sind, außer ich.


    Wie meinen? :confused:

    [...]letzten Winter hat es angefangen das die Hausverwaltung uns anrief, der Beirat möchte uns daraufhinweisen [...]


    Du hast einen Vermieter. Er sollte Dir die Dinge mitteilen, die seiner Meinung nach gegen den Mietvertrag verstoßen.

    [...] dann standen über den Winter noch andere Räder dort, von Eigentümern
    die die Hausverwaltung scheinbar nicht anrief.


    Wenn die Flächen nicht alleine Dir und Deiner Familie zugesagt wurden, dann können da natürlich auch mal anderer Leute Sachen stehen. Dabei könnte es selbstverständlich auch passieren, dass diese anderen Leute andere Dinge dürfen als Du. Entscheidend ist eigentlich nur, was Dir erlaubt ist und was nicht; und das sollte irgendwo im Mietvertrag und/oder in einer zum Mietvertrag gehörenden Hausordnung stehen.

    Ich denke da wir nur Mieter sind und gleich 5 Personen werden immer nur wir angerufen.


    Selbst wenn es so wäre, wird sich sicherlich nur schwer ein wirklicher und beweisbarer Vorwurf daraus konstruieren lassen. Diese Mutmaßung hilft Dir also nicht.

    Aber warum wenn keine KInderwägen vorhanden sind, darf man nicht sein Fahrrad dort abstellen? Fluchtweg
    ist locker gegeben. Vielleicht hat jemand Rat?


    Hoffst Du, dass es ein Gesetz gibt, dass überall dort Fahrräder erlaubt sind, wo es keine Kinderwagen gibt? :p
    Im Ernst: Sprich mit Deinem Vermieter. Wer sonst sollte da etwas zu sagen können?

    Was sagt denn Dein Mietvertrag und/oder eine Hausordnung zu Abstellflächen aus? Gemeinschaftsflächen sind normalerweise erwähnt und ihre Mitbenutzungsmöglichkeiten geklärt.

  • Wie meinen? :confused:


    Du hast einen Vermieter. Er sollte Dir die Dinge mitteilen, die seiner Meinung nach gegen den Mietvertrag verstoßen.


    Das macht aber die Hausverwaltung, wenn Die Miete etc. erhöht wird meldet sich die Vermieterin.


    Zitat

    Wenn die Flächen nicht alleine Dir und Deiner Familie zugesagt wurden, dann können da natürlich auch mal anderer Leute Sachen stehen. Dabei könnte es selbstverständlich auch passieren, dass diese anderen Leute andere Dinge dürfen als Du. Entscheidend ist eigentlich nur, was Dir erlaubt ist und was nicht; und das sollte irgendwo im Mietvertrag und/oder in einer zum Mietvertrag gehörenden Hausordnung stehen.


    Es sind ja einige Flächen unbd wie gesagt wir wurden informiert und haben unsere Räder (waren damals 3 Räder, davon 2 auf einer Fläche) entfernt, die anderen standen noch immer da, kommt man sich schon etwas veralbert vor, m.E. gleiches Recht für alle.


    Zitat

    Selbst wenn es so wäre, wird sich sicherlich nur schwer ein wirklicher und beweisbarer Vorwurf daraus konstruieren lassen. Diese Mutmaßung hilft Dir also nicht.


    Richtig, ich war vorhin etwas aufgebracht, denke kann man auch verstehen.


    Zitat

    Hoffst Du, dass es ein Gesetz gibt, dass überall dort Fahrräder erlaubt sind, wo es keine Kinderwagen gibt? :p
    Im Ernst: Sprich mit Deinem Vermieter. Wer sonst sollte da etwas zu sagen können?


    Was macht es für einen Sinn wenn dort gekennzeichnete Flächen gibt für Kinderwagen, wo keine vorhanden sind (7 Parteien)
    genügend Platz vorhanden ist und man keine Räder dahin stellen darf? Wie die Kids kleiner waren wurden wir auch darauf aufmerksam
    gemacht das wir zu viele Kinderwägen dort zu stehen hätten, es waren 2, da zwei meiner KInder nunmal einen brauchten.

    Zitat

    Was sagt denn Dein Mietvertrag und/oder eine Hausordnung zu Abstellflächen aus? Gemeinschaftsflächen sind normalerweise erwähnt und ihre Mitbenutzungsmöglichkeiten geklärt.

    Mietvertrag sagt nichts, Hausordnung sagt nur Kinderwagen. Wobei ich gelesen habe das es nicht unbedingt rechtens ist. Habe gehofft, hier ist jemand der wirklich was weiß :)

  • Das macht aber die Hausverwaltung, wenn Die Miete etc. erhöht wird meldet sich die Vermieterin.


    Die Vermieterin ist Dein Vertragspartner. Im Zweifel musst Du jeden Streit mit ihr ausfechten und nicht mit irgendwelchen Angestellten einer (Achtung - Vermutung, da Du leider Deinen ersten verunglückten Satz aus dem Eingansposting nicht weiter erklärt hast: ) von der Wohnungseigentümergesellschaft beauftragten Hausverwaltung. Mehr wollte ich damit nicht gesagt haben. Zumal Du eine schriftliche Vollmacht der Vermieterin kennen solltest, die die Hausverwaltung überhaupt erst einmal berechtigt, Dir bezüglich Deines Mietverhältnisses irgendwelche Weisungen erteilen zu können.

    Es sind ja einige Flächen unbd wie gesagt wir wurden informiert und haben unsere Räder (waren damals 3 Räder, davon 2 auf einer Fläche) entfernt, die anderen standen noch immer da, kommt man sich schon etwas veralbert vor, m.E. gleiches Recht für alle.


    Verstehe ich ja, aber gleiches Recht für alle kannst Du nicht einfach so voraussetzen. Wer weiß denn z.B., ob die nicht auf irgendeiner Wohnungseigentümerversammlung beschlossen haben, dass nur Eigentümer, aber nicht deren Mieter, Fahrräder in den Keller stellen dürfen ...?

    Was macht es für einen Sinn wenn dort gekennzeichnete Flächen gibt für Kinderwagen, wo keine vorhanden sind (7 Parteien)
    genügend Platz vorhanden ist und man keine Räder dahin stellen darf?


    Mich musst Du nicht überzeugen, sondern Deine Vermieterin. :) Ich kann Dich verstehen. Aber das hilft Dir leider nichts.

    Mietvertrag sagt nichts, Hausordnung sagt nur Kinderwagen. Wobei ich gelesen habe das es nicht unbedingt rechtens ist.


    :confused: Dagegen hast Du ein Gesetz gefunden? Kann ich mir nicht vorstellen. Eigentlich kann einen Hauseigentümer nichts davon abhalten, zu beschließen, dass nur Kinderwagen und keine Fahhräder in den Keller sollen.

    Habe gehofft, hier ist jemand der wirklich was weiß :)


    Oh, hier sind viele, die auch viel wissen - nur weiß zumindest ich nicht genau, welches Wissen Du Dir erhoffst ...

    Eure Hausordnung klingt eindeutig contra Fahrräder. Und was die mündliche Zusage (... von wem überhaupt?) betrifft, so kann hier niemand beurteilen, welche Relevanz sie erlangt. Wenn Deine Vermieterin das vor Zeugen zu Dir gesagt hat, dann hättest Du jetzt einen Grund mehr, sie anzusprechen. Wie gesagt: Sie ist Dein Vertragspartner und im Streitfall der Gegner. Alle anderen sind dann Schall und Rauch.

    Einmal editiert, zuletzt von AjaxMH (4. August 2014 um 23:02)

  • Mmmh, versuche das klar zu stellen. Ein 7 Parteienhaus, davon sind 6 Eigentümer und nur wir Mieter, hoffe es ist klar?

    Also so verstehe ich das muss ich mit der Hausverwaltung eigentlich nicht reden? Sondern nur mit meiner Vermieterin? Das ist schonmal was :)

    Nicht ein Gesetz gefunden, leider nein. Ein Urteil.

    Der Zeuge ist mein Mann:(, glaube das gilt leider nicht. Die anderen Fahrräder stehen immer noch, das es da keine "Gesetze" gibt,
    schade. Da es jetzt in Folge ist, habe ich keine Lust mir das gefallen zu lassen. Andere dürfen wir nicht?

    Nur leider haben wir warum auch immer kein gutes Verhältnis mehr zu unserer Vermieterin, sie scheint uns raushaben zu wollen. Und nein trotz 3 Kinder sind wir eine arbeitende und recht ruhige Familie. Miete könnten sie dann beachtlich erhöhen, das ist meine
    Vermutung, ich weiß Vermutungen gelten nicht.

    LG spider

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