Hallo zusammen,
einem Freund von mir flatterte vor ein paar Tagen ein Brief des Vermieters ins Haus, in dem dieser sämtlichen Gästen das Abstellen von Fahrrädern vor dem Haus untersagt. Da ich nun aber gerne mit dem Rad bei ihm vorbeifahre, würde ich gern die rechtliche Situation kennen bevor es zu einem Gespräch kommt.
Vor dem Haus befindet sich ein (nicht überdachter) Fahrradabstellplatz an dem alle Räder der Mieter stehen. Bisher habe ich mein Rad immer an das meines Bekannten gekettet um keinen Stellplatz wegzunehmen. Eine andere Möglichkeit im oder ums Haus existiert nicht.
Falls das oben ausgesprochene Verboten rechtens ist, besteht die Möglichkeit das Rad mit in die Wohnung zu nehmen ?
Kann ich mich dagegen wehren falls mein Rad von Seiten des Vermieters entfernt oder abgeschlossen wird ?