Abstellen von Fahrrädern vor dem Haus

  • Hallo zusammen,


    einem Freund von mir flatterte vor ein paar Tagen ein Brief des Vermieters ins Haus, in dem dieser sämtlichen Gästen das Abstellen von Fahrrädern vor dem Haus untersagt. Da ich nun aber gerne mit dem Rad bei ihm vorbeifahre, würde ich gern die rechtliche Situation kennen bevor es zu einem Gespräch kommt.

    Vor dem Haus befindet sich ein (nicht überdachter) Fahrradabstellplatz an dem alle Räder der Mieter stehen. Bisher habe ich mein Rad immer an das meines Bekannten gekettet um keinen Stellplatz wegzunehmen. Eine andere Möglichkeit im oder ums Haus existiert nicht.

    Falls das oben ausgesprochene Verboten rechtens ist, besteht die Möglichkeit das Rad mit in die Wohnung zu nehmen ?
    Kann ich mich dagegen wehren falls mein Rad von Seiten des Vermieters entfernt oder abgeschlossen wird ?

  • Ich bin irritiert: Es gibt einen Fahrradabstellplatz (mit Ständern?), aber es dürfen da keine Fahrräder abgestellt werden?

    Grundsätzlich ist der Vermieter nicht verpflichtet, derartige Abstellplätze zur Verfügung zu stellen, was wiederum bedeutet, dass der Vermieter das Abstellen untersagen kann. Es sein denn natürlich es ist im Mietvertrag anders geregelt.

    Zitat

    besteht die Möglichkeit das Rad mit in die Wohnung zu nehmen ?

    Selbstverständlich! Wer sollte das verbieten?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Zur Klarstellung: Es gibt einen Fahrradabstellplatz !
    Ist es mir als Besucher eines Mieters erlaubt diesen zu verwenden oder kann der Vermieter mir die Benutzung verbieten ?

  • Zur Klarstellung: Es gibt einen Fahrradabstellplatz !
    Ist es mir als Besucher eines Mieters erlaubt diesen zu verwenden oder kann der Vermieter mir die Benutzung verbieten ?


    Es ist das Grundstück des Vermieters. Nimm folgenden Fall an: Irgendjemand stellt ständig irgendwelche Dinge dorthin, so dass die Mieter den ihnen vermieteten oder zumindest zur Mitbenutzung überlassenen Stellplatz nicht oder nicht immer nutzen können. In dem Fall könnten die Mieter vom Vermieter verlangen, dass er dafür sorgt, dass der Stellplatz bitte schön immer zur Verfügung zu stehen hat.

    Wenn nun Dein Fahrrad dort Platz einnimmt, der anderen Mietern fehlt, so ist die Lage - denke ich - eindeutig.

    Wenn andererseits aber der Mieter - also dein Freund - eine feste, "eigene" Fläche mitgemietet hat, so kann er dort drauf stehen lassen, was er möchte - solange es nicht gegen den Mietvertrag oder anderen Nutzungsvereinbarungen verstößt. Normalerweise dann also mit seiner Erlaubnis auch Dein Fahrrad.

    Wie ist denn das da nun genau? Du sagst, Du kettest Dein Rad an das Deines Freundes. Welchen Unterschied macht das? Dein Rad steht dann dort und nimmt dann - falls es sich um eine einzige, nicht weiter mietvertraglich aufgeteilte Stellfläche handelt - fremden Platz weg.

    Einmal editiert, zuletzt von AjaxMH (4. August 2014 um 18:57)

  • Es ist eine Reihe von Stellplätzen, das Rad meines Freundes steht am Ende der Reihe und ich habe meins bisher immer rechts daneben angekettet. Sprich keinen Stellplatz in Anspruch genommen aber halt Platz vor dem Haus "verbraucht".

  • Sprich keinen Stellplatz in Anspruch genommen aber halt Platz vor dem Haus "verbraucht".


    Also sogar neben dem Stellplatz, wenn man so will ...? Vielleicht meint der Vermieter in seinem Schreiben ja genau das.

    Vielleicht kann Dein Freund ja mal das klärende Gespräch mit seinem Vermieter suchen, denn ich denke, Du bist hier auf des Vermieters Entgegenkommen angewiesen.

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