Anruf vom Immobilienmakler !!!!

  • Hallo erst einmal 
    Folgende spannende Situation für meine Lebens Gefährtin und mich.

    Vor gut 2 Jahren haben wir den Mietvertrag auf Zeit, für 4 Jahre als Mieter für dieses Reihen Endhaus unterschrieben. Das Haus war in einem chaotischem Zustand, wir haben sehr viel Geld und Zeit für die Komplett Renovierung im Gebäude sowie die Außenanlage investiert, auf jeden Fall schon darauf bedacht das wir hier mind. für die vereinbarten 4 Jahre + evtl Verlängerung auch wohnen dürfen. Es fallen auch immer wieder größere und kleinere Reparaturen in diesem Haus von 1927 an, die wir selbst übernehmen, weil die Hausbesitzerin kein Interesse hat Geld zu investieren.
    Gestern Abend dann der Kracher: Anruf vom Immobilienmakler dass Dieses Haus verkauft werden soll und Er einen Termin machen möchte um Fotos zu machen. Zugegeben, ich war entsetzt, hatte keine Ahnung davon !!! Habe einen Termin für mitte August gemacht um mal ins Gespräch mit dem Makler zu kommen, wann und wieso, etc…
    Frage: wenn das Haus verkauft werden sollte, kann uns der Neue Besitzer vorzeitig kündigen ? Bekommen wir unsere Kaution zurück ? Hat man evtl. die Möglichkeit als jetziger Mieter das Haus günstiger zu erwerben? Hat schon mal Jemand so eine Situation gehabt ? Soll ich zum Anwalt? Vielen Dank für Eure Meinungen / Tipps und Gruß aus Schleswig Holstein 

  • Zitat

    wenn das Haus verkauft werden sollte, kann uns der Neue Besitzer vorzeitig kündigen ?

    Nö, auch der neue Eigentümer muss sich an die Befristung im Mietvertrag halten. Wobei sich die Frage stellt, ob dieser Mietvertrag tatsächlich ein qualifizierter Zeitmietvertrag oder ein Mietvertrag mit Kündigungsausschluss ist. Sollten hier Fehler gemacht worden sein, dann habt ihr "nur" einen ganz normalen unbefristeten Mietvertrag.
    Mietrecht: Zeitmietvertrag

    Zitat

    Bekommen wir unsere Kaution zurück ?

    Wenn ihr das Haus im vertragsgemäßen Zustand zurück gebt, dürfte es bei der Kaution keine Probleme geben.

    Zitat

    Hat man evtl. die Möglichkeit als jetziger Mieter das Haus günstiger zu erwerben?

    Wenn euch das Vorkaufsrecht nicht bereits im Mietvertrag eingeräumt wurde, solltet ihr schnellstens mit eurem Vermieter diesbezüglich Kontakt aufnehmen:

    Rechtliche Bedeutung eines Vorkaufsrechts

  • Zitat

    Frage: wenn das Haus verkauft werden sollte, kann uns der Neue Besitzer vorzeitig kündigen ?

    Wenn kein Grund für eine außerordentliche Kündigung vorliegt nicht. Ordentlich kann ein befristeter Mietvertrag nicht gekündigt werden, er endet automatisch mit Ablauf der Befristung.

    Was der neue Eigentümer kann, mit Euch keinen neuen Vertrag nach Ende der Befristung abschließen.

    Zitat

    Bekommen wir unsere Kaution zurück ?

    Nach Vertragsende wenn der Vermieter keine Ansprüche mehr hat.

    Zitat

    Hat man evtl. die Möglichkeit als jetziger Mieter das Haus günstiger zu erwerben?

    Ihr könnt Euch wie jeder andere auch um das Haus "bewerben". Einen Anspruch es günstiger zu bekommen nur weil Ihr Mieter seid gibt es jedoch nicht.

    Auch kein Vorkaufsrecht, wenn vertraglich nicht vereinbart.


    Zitat

    Soll ich zum Anwalt?

    Wozu? Im Moment ist ist doch noch offen. So schnell verkauft sich keine Immobilie.

    Was ihr vorsorglich machen könnt alle Unterlagen/Rechnungen bezüglich der Renovierungen etc. zusammensuchen und genau festhalten was Euer Eigentum ist. Zum Beispiel ein Gartenhäuschen oder Swimmingpool. Sonst wird das mit verkauft.

  • Nö, auch der neue Eigentümer muss sich an die Befristung im Mietvertrag halten. Wobei sich die Frage stellt, ob dieser Mietvertrag tatsächlich ein qualifizierter Zeitmietvertrag oder ein Mietvertrag mit Kündigungsausschluss ist. Sollten hier Fehler gemacht worden sein, dann habt ihr "nur" einen ganz normalen unbefristeten Mietvertrag.
    Mietrecht: Zeitmietvertrag


    Wenn ihr das Haus im vertragsgemäßen Zustand zurück gebt, dürfte es bei der Kaution keine Probleme geben.


    Wenn euch das Vorkaufsrecht nicht bereits im Mietvertrag eingeräumt wurde, solltet ihr schnellstens mit eurem Vermieter diesbezüglich Kontakt aufnehmen:

    Rechtliche Bedeutung eines Vorkaufsrechts

    Hallo, ganz lieben Dank für Deine Mühen und die beruhigende, ehrliche Antwort

    Gruß aus SK
    Michael

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