Kellerberäumung auf Kosten aller Mietparteien

  • Hallo,

    Heute habe ich einen Brief bekommen, dass im Haus, in dem ich wohne, im Keller Gegenstände (1 Fahrrad und 1 Schrank) auf der Allgemeinfläche abgestellt worden. Diese stehen im aktuellen Fall in einer Nische, nicht im Fluchtweg oder so, falls das wichtig ist.
    Nun setzt die Hausverwaltung in diesem allgemeinen Brief (Ich nehme an, er ging an alle Mietparteien ;) ) eine Frist zur Beräumung, ansonsten würden sie die Gegenstände kostenpflichtig durch den Hausmeisterdienst entsorgen lassen.

    Da ich sowas schonmal in einer früheren Wohnung erlebt habe, würde mich gern interessieren, ob die Hausverwaltung das überhaupt pauschalisiert für alle in Rechnung stellen darf. Ich nehme an, das würden sie dann auf der Nebenkostenabrechnung tun/versuchen.

    Schließlich habe ich als Nichteigentümer der Sachen ja gar keine Chance, diese zu beseitigen, um die Allgemeinkosten zu vermeiden, da ich mich dann selbst strafbar machen könnte/würde.

    Es geht mir hier bei der Nachfrage auch nicht um die höhe der persönlichen Kosten für diese Beräumung, sondern um die pauschale Kostenumlage auf jeden.

    Grüße blue

    Einmal editiert, zuletzt von bluecolt (29. Juli 2014 um 22:41)

  • Eine Umlage auf alle Mieter ist rechtens, auch wenn Du nicht der Verursacher bist.
    das setzt aber voraus, dass es dem Vermieter - nachweislich - nicht möglich war, den Verursacher zu ermitteln.
    Hier greift das Gemeinschaftsprinzip, was auch bei diversen Betriebskosten der Fall ist (Beispiel: Grundkostenanteil bei Wasser & Heizung).

    Zitat

    Diese stehen im aktuellen Fall in einer Nische, nicht im Fluchtweg oder so, falls das wichtig ist

    Nein, ist unwichtig. Die Brandschutzverordnung dürfte derartige Ablagerungen untersagen.

    Als Tipp: Bevor der Vermieter den Sperrmüll entfernen lässt und Euch die Kosten in Rechnung stellt, solltet Ihr als Hausgemeinschaft die Beseitigung organisieren. In vielen Städten kann sowas sogar kostenlos abgeholt werden. Sprecht hierzu den Vermieter an und sagt ihm, dass sich die Hausgemeinschaft - nach Fristablauf - um die Beseitigung kümmert.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

    Einmal editiert, zuletzt von Leipziger82 (30. Juli 2014 um 10:41)

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