Hallo,
Heute habe ich einen Brief bekommen, dass im Haus, in dem ich wohne, im Keller Gegenstände (1 Fahrrad und 1 Schrank) auf der Allgemeinfläche abgestellt worden. Diese stehen im aktuellen Fall in einer Nische, nicht im Fluchtweg oder so, falls das wichtig ist.
Nun setzt die Hausverwaltung in diesem allgemeinen Brief (Ich nehme an, er ging an alle Mietparteien
) eine Frist zur Beräumung, ansonsten würden sie die Gegenstände kostenpflichtig durch den Hausmeisterdienst entsorgen lassen.
Da ich sowas schonmal in einer früheren Wohnung erlebt habe, würde mich gern interessieren, ob die Hausverwaltung das überhaupt pauschalisiert für alle in Rechnung stellen darf. Ich nehme an, das würden sie dann auf der Nebenkostenabrechnung tun/versuchen.
Schließlich habe ich als Nichteigentümer der Sachen ja gar keine Chance, diese zu beseitigen, um die Allgemeinkosten zu vermeiden, da ich mich dann selbst strafbar machen könnte/würde.
Es geht mir hier bei der Nachfrage auch nicht um die höhe der persönlichen Kosten für diese Beräumung, sondern um die pauschale Kostenumlage auf jeden.
Grüße blue