Hausverwaltung hat Schüssel verloren. Und nun?

  • Da die Hausverwaltung bei der Schlüsselübergabe der neuen Briefkastenschlüssel nicht die nötige Sorgfalt hat walten lassen (an den Briefkasten geklebt) wurde der Biefkastenschlüssel welcher zu unserer Wohnung gehört entwendet.
    Nun haben wir den Hausverwalter aufgefordert das Schloss austauschen zu lassen da sich selbst bei einer Neulieferung der Schlüssel immer noch ein Satz in Umlauf befindet.
    Nachdem sich der Hausverwalter darum nicht gekümmert hat haben wir ihn, auf anraten des Anwalts, über eine bevorstehende Mietminderung in Kenntnis Gesetz.
    Daraufhin hat die Hausverwaltung den Schlüssel nachgeliefert jedoch nicht das Schloss wechseln lassen. Bei dem Versuch diese Sache telefonisch zu besprechen bekam ich die Antwort das seien die Schlüssel für den Briefkasten, das muss mir reichen, *Klack* aufgelegt.

    Und nun?

  • Reden Sie erneut mit ihren Anwalt.
    Ich schätze, zuerst sollten Sie die Hausverwaltung unter Terminvorgabe und Mietminderungsandrohung eine letzte Frist setzten. Danach Miete mindern (nur in Rücksprache mit Anwalt) bis die Hausverwaltung das Schloß ausgetauscht hat. Oder auf eigene Kosten austauschen und die Kosten bei der Hausverwaltung zurück"klagen".

  • Oder auf eigene Kosten austauschen und die Kosten bei der Hausverwaltung zurück"klagen".

    Die Kosten eines Briefkastenschlosses, welches zwischen 2-5 EUR kostet, soll der Fragsteller einklagen? Ist das Dein Ernst?

    Ansonsten muss ich schon über den Fragesteller den Kopf schütteln. Recht hin oder her, aber ist es tatsächlich notwendig, wegen einem Briefkastenschloss einen Anwalt zu beauftragen und Mietminderungsansprüche durchzusetzen?
    Nochmal: Ein normales Briefkastenschloss kostet nicht mehr als 10 EUR

    Es gibt sogar Schlösser, die nur etwas mehr als 2 EUR kosten. Das hier zum Beispiel:
    Briefkastenschloss M

    Manchmal verstehe ich die Welt nicht mehr. Was macht der Fragesteller bei richtigen Problemen? Schickt er dann eine Armada von Anwälten und Fernsehteams zum Vermieter?

    Ansonsten kann ich gewissermaßen die Reaktion der Verwaltung verstehen. Ich hoffe, dass der Fragesteller eine ordentliche Selbstbeteiligung bei der Rechtschutzversicherung hat und der Anwalt vor Lachen nicht in den Schlaf kommt.

    Als Mitarbeiter der Rechtsschutzversicherung würde ich sogar schleunigst den Vertrag kündigen. Oder der Anwalt wird aber gleich selbst bezahlt, aber so dumm wird sicher niemand sein.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

    Einmal editiert, zuletzt von Leipziger82 (1. August 2014 um 10:54)

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