Freunde von Mitbewohner haben einen Schlüssel

  • Liebe Forummitglieder,
    Bei uns in der WG spitzt sich die Stimmung zu.
    Mit der 2. Hauptmieterin lässt sich nicht mehr reden, ich bekommen grundlose Beschuldigungen an den kopf geworfen, sie lässt sich nicht mehr blicken. jedoch kommen ab und zu ihre Schwester und ihre mutter in die Wohnung da sie einen Schlüssel haben. die situation ist mir sehr unangenehm da es wohl bald zu gesetzlichen Problemen kommen wird.
    Ich bin der andere Hauptmieter. Meine frage ist sind Mutter und Schwester berechtigt in die Wohnung zu kommen, auch wenn sie nicht da ist?

    Musste ebenfalls das Briefkastenschloss austauschen da ich meinen Schlüssel verloren hatte und die 2. Hauptmieterin mir ihren weder zum nachmachen leihen noch selber für mich nachmachen wollte. Kann ich nun in Schwierigkeiten kommen wenn ich von ihr 10 euro für einen Schlüssel verlange, bzw. nicht einfach so einen zur Verfügung stelle?
    hoffe um schnelle Antwort.
    Liebe Grüße
    Nimbin

  • Mieter sind berechtigt Dritten (Freunden oder Verwandten) Schlüssel zur Wohnung zu geben.

    Da Du den BK-Schlüssel verloren hast mußt Du auch für die Kosten aufkommen.

    Zitat

    Kann ich nun in Schwierigkeiten kommen wenn ich von ihr 10 euro für einen Schlüssel verlange, bzw. nicht einfach so einen zur Verfügung stelle?

    Möglicherweise. Nämlich dann wenn Deine Mitbewohnerin genau so zickig ist und ebenfalls das BK-Schloß austauscht.:p

  • Erstmal vielen dank für die Antwort!

    Da Du den BK-Schlüssel verloren hast mußt Du auch für die Kosten aufkommen.


    das ist mir sehr wohl klar, jedoch hat sie mir mit der aussage das ist ihr briefkastenschlüssel und den wird sie mir nicht aushändigen, und eben so wenig mir nachmachen lassen(habe ihr gesagt ich würde ihr das geld geben,..ist ja wohl keine frage..) keine andere Möglichkeit gegeben als das schloss auszutauschen. sie kommt nicht mehr in die Wohnung, und ich muss nunmal an die post rankommen.

    Mieter sind berechtigt Dritten (Freunden oder Verwandten) Schlüssel zur Wohnung zu geben.


    Das ist mir auch klar, jedoch sind diese dritte berechtigt einfach so in die Wohnung zu kommen auch wenn sie nicht da ist?

    mir ist das alles unglaublich unangenehm da sie mir keine chance gibt mit ihr zu reden und sie mich zu einem immer unfreundlicheren menschen werden lässt. allerdings habe ich nunmal angst die Wohnung zu verlieren und kann es nicht ertragen menschen die nicht mit sich reden lassen, die ich nicht wirklich kenne und mir durchgehend grundlos Sachen an den kopf werfen um mich zu haben. Es tut mir nunmal weh durchgehend einen schlag ins Gesicht zu bekommen.

  • Zitat

    jedoch sind diese dritte berechtigt einfach so in die Wohnung zu kommen auch wenn sie nicht da ist?

    Wenn der Besitzer (Mieter) sie dazu bevollmächtigt hat, natürlich.

    Zitat

    allerdings habe ich nunmal angst die Wohnung zu verlieren ...

    Warum das? Mit den Schlüsseln hat das ja wohl nichts zu tun.

  • Wenn der Besitzer (Mieter) sie dazu bevollmächtigt hat, natürlich.


    Sprich bei 2 hauptmietern müssten die Bevollmächtigung von beiden kommen?
    ich habe kein problem wenn sie in die Wohnung kommen wenn die 2. hauptmieterin da ist..

    Warum das? Mit den Schlüsseln hat das ja wohl nichts zu tun.


    ja wenig mit dem Schlüssel, viel mehr damit dass ich einen neuen Mietvertrag abschließen muss wenn sie auszieht, oder dass sie mir einfach einen untermieter aufdrückt den ich nicht kenne und mir somit das leben einfach nur weiter erschwert..

  • Zitat

    Sprich bei 2 hauptmietern müssten die Bevollmächtigung von beiden kommen?

    Jede Person der Partei Mieter Mieter hat neben den selben Pflichten auch die selben Rechte.

    Zitat

    viel mehr damit dass ich einen neuen Mietvertrag abschließen muss wenn sie auszieht, oder dass sie mir einfach einen untermieter aufdrückt den ich nicht kenne und mir somit das leben einfach nur weiter erschwert..

    So einfach wie die Dame denkt geht das nicht. Einfach ausziehen beendet nicht ihre vertraglichen Pflichten. Und über Nachmieter entscheidet allein der Vermieter.

  • Sprich bei 2 hauptmietern müssten die Bevollmächtigung von beiden kommen?
    ich habe kein problem wenn sie in die Wohnung kommen wenn die 2. hauptmieterin da ist..

    Nein, von Dir braucht sie keine Vollmacht. Das wäre nur der Fall, wenn sie in Dein Zimmer gehen darf. Warum schließt Du Deinen Raum nicht einfach ab? Dann besteht gar nicht die Gefahr, dass eine Dritte Person in deinen Sachen rumwühlt.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • aufgrund fehlender Schlüssel für Türen, aber werde vorerst die Türklinken entfernen..

    So einfach wie die Dame denkt geht das nicht. Einfach ausziehen beendet nicht ihre vertraglichen Pflichten. Und über Nachmieter entscheidet allein der Vermieter.


    sie hat jedoch die Möglichkeit einen Untermieter in ihrem Zimmer wohnen zu lassen soweit ich weiß:/

    vielen dank auf jeden fall schonmal für die antworten!!

    Einmal editiert, zuletzt von Nimbin (28. Juli 2014 um 15:28)

  • Zitat

    sie hat jedoch die Möglichkeit einen Untermieter in ihrem Zimmer wohnen zu lassen soweit ich weiß:/

    Dazu braucht sie aber die Zustimmung des Vermieters.

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