Einbauküche muss raus - Frist?

  • hallo zusammen,

    Vor ab Danke schon mal für alle Tipps die ihr mir gebt.
    Mein Vermieter hat vergeblich versucht einen Nachmieter zu finden und hat sich jetzt entschieden das Haus zu verkaufen.
    Daher war bisher unklar ob ich meine Einbauküche für den Nachmieter drin lassen soll oder nicht.
    Ich wollte sie verschenken.
    Nun muss ich zum 31. Juli raus sein und habe heute von ihm Bescheid bekommen dass ich die Küche ausbauen soll.
    Das sind nur sechs Tage Vorlauf die mich jetzt in extremen Zeitdruck bringt.
    Daher wäre die Frage ob der Vermieter in so einem Fall nicht eine gewisse Vorlauf-Frist einzuhalten hat?
    Er versucht mich sowieso über den Tisch zu ziehen. Es wurde vereinbart, dass bei Einzug der neue Mieter selbst zu streichen hat was ich bei meinem Einzug vor einem Jahr ebenfalls machen musste. Nun möchte er aber auch das ich beim Auszug streichen soll. Aber das ist ein anderes Thema und das kriege ich alleine hin.

    Danke Euch!!

  • Zitat

    Daher wäre die Frage ob der Vermieter in so einem Fall nicht eine gewisse Vorlauf-Frist einzuhalten hat?


    Nein. Du hättest von dir aus dem Vermieter eine Frist setzen können, dass du bis zum Datum X wissen musst, ob du die EBK drin lassen oder entfernen sollst.

    Zitat

    Es wurde vereinbart, dass bei Einzug der neue Mieter selbst zu streichen hat was ich bei meinem Einzug vor einem Jahr ebenfalls machen musste. Nun möchte er aber auch das ich beim Auszug streichen soll.


    Nach einem Jahr? Bei einer Wohnung die unrenoviert übernommen wurde? Bekommt er nicht durch.

  • Das ist ja fast schon ein wenig zu spät.

    "ob der Vermieter in so einem Fall nicht eine gewisse Vorlauf-Frist einzuhalten hat?"
    Nein, sowas gibt es nicht.

    "Es wurde vereinbart, dass bei Einzug der neue Mieter selbst zu streichen hat was ich bei meinem Einzug vor einem Jahr ebenfalls machen musste."

    Wenn es Teil des Mietvertrages ist, dann gilt das.

  • Du hast 3 Monate gewußt das der Mietvertrag am 31.7. endet und Du die Küche möglicherweise ausbauen mußt. Der Vermieter muß Dir keine Frist mehr gewähren.

    Zitat

    Nun möchte er aber auch das ich beim Auszug streichen soll.

    Und was möchte der Mietvertrag?

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