Hilfe! Schimmel, Kündigung und Chaos

  • Hallo,

    wir sind letztes Jahr, am 1.11.2009, in eine 3-Zimmer Wohnung mit 70qm eingezogen. Bei der Übergabe mit dem Vermieter sind uns Schimmel an der Decke im Schlaf- wie auch im Badezimmer aufgefallen. Der Vermieter sagte er kümmert sich darum, schriftliche Nachweise gibt es darüber nicht. 2 Wochen später kam ein Herr, sprühte Silikonspray auf den Schimmel und sagte, dass er nichts weiter machen kann. Wir waren vorerst beruhigt, bis der Schimmel nach einiger Zeit schlimmer wird. Mitte Juni diesen jahres, wuchsen die Flecken weiter an. Der Schimmel ist noch da uns schlimmer als zuvor. Wir schreiben wieder den Vermieter an und setzen eine Frist. Eine Firma wurde damit beauftragt die Ursache, die undichte Badewanne des Mieters über uns, zu beseitigen. In unserer Wohnung passiert weiter nichts. Auf mehrmalige Nachfrage schicken unsere Vermieter denselben Herren, wie damals mit dem Silikonspray (der selbst behauptet er wäre der Falsche für diese Aufgabe) und überstreicht den Schimmelfleck im Badezimmer. Das lassen wir uns nicht weiter bieten und kündigen fristlos, was laut BGB unser Recht ist.
    Diese fristlose Kündigung haben wir bei unseren Vermietern erst mit Hilfe eines Anwalts durchbekommen.

    Nun erhielten wir einen Anruf unseres Vermieters, dass wir doch bitte sämtliche Bodenbelege, welche der Nachmieter nicht haben will, zu entfernen haben. Dies betrifft auch die im Flur und Küche gelegten Fliesen, die aber bereits bei unserem Einzug vorhanden waren.
    Dabei ist es doch nicht rechtens eine Wohnung ohne Boden zu vermieten, oder habe ich etwas missverstanden?
    Zu allem Überfluss möchte unser Vermieter auch noch mindestens zwei Tage dieses Monats haben, um Sanierungen vornehmen zu können, weshalb wir schon vor Monatsende aus der Wohnung ausziehen sollen.
    Darf der Vermieter so handeln? Was können wir machen?

    Einmal editiert, zuletzt von MioMon (19. August 2010 um 20:59) aus folgendem Grund: neue Begebenheiten

  • Diese fristlose Kündigung haben wir bei unseren Vermietern erst mit Hilfe eines Anwalts durchbekommen.
    Was können wir machen?


    Hallo MioMon,
    ich empfehle Euch, auch weiterhin die Hilfe eines Anwalts in Anspruch zu nehmen.

  • Was noch dazu kommt ist, dass wir die ganze zeit volle Miete gezahlt haben.

    Eine rückwirkende Mietminderung haben sie abgelehnt wie eine sofortige Mietminderung, nachdem wir uns das zweite mal gemeldet haben.

  • sie abgelehnt wie eine sofortige Mietminderung, nachdem wir uns das zweite mal gemeldet haben.

    Auf zum Anwalt, der wird Ihnen auch erzählen, wie eine Mietminderung ausgeführt wird.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!