Ferienwohnung in Mehrfamilienhaus mit Dauermietern: Was ist zulässig?

  • Hallo,

    ich wohne seit knapp 20 Jahren in einem Mehrfamilienhaus. Vor rund 10 Jahren wurden einige Wohnungen in Ferienwohnungen umgewandelt. Seit dem gibt es ständig Probleme mit den Feriengästen, hauptsächlich wegen Lärmbelästigung.

    Meine Fragen:

    • Wird eine Genehmigung für diese FeWos benötigt? Wenn ja, wie kann ich feststellen, ob eine Genehmigung erteilt wurde? Welche Behörde wäre zuständig?
    • Hat der Vermieter freie Hand bei der Wahl der Feriengäste, oder hat man als Dauermieter die Möglichkeit, Einschränkungen in der Wahl der Feriengäste durchzusetzten, zb. keine Hunde, kreischende Kinder etc.?

    Danke im voraus.

  • Zitat

    Welche Behörde wäre zuständig?

    Mal ganz freundlich im Rathaus nachfragen, ob hier eine Umwidmung von Wohnraum genehmigt wurde.

    Zitat

    oder hat man als Dauermieter die Möglichkeit, Einschränkungen in der Wahl der Feriengäste durchzusetzten,

    Nö, natürlich nicht.

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