Hilfe beim Thema fristloser Kündigung

  • Einen schönen guten Tag,

    ich habe eine Frage bezüglich einer fristlosen Kündigung die ende letzten Jahren gegen uns ausgesprochen wurde. Wir haben leider 3 offene Mietrückstände und konnte diese bis dato nicht ausgleichen. Unsere Vermieter haben keine weitere Schritte gegen uns eingeleitet. Explizit wurde gesagt das die fristlose Kündigung mit Ausgleich der Rückstände aufgehoben sei. Dies ist ja leider noch nicht passiert.

    Meine Frage wäre jetzt: Sind wir noch an die gesetzlichen Kündigungsfrist von 3 Monaten gebunden, da wir Arbeitstechnisch umziehen wollen oder müssen wir diese Frist nicht einhalten. Es geht uns nicht darum einfach abzuhauen, jedoch ist unser Vermieter nicht sehr kooperationsbereit uns kommt seinen eigenen Verpflichtungen als Vermieter nicht nach. Keine Beseitigung des Schwarzschimmels in Wohnzimmer und Bad und generelle Pflichten die, die Lebensqualität darstellen, dazu gehören ein Baufälliges Haus, dass eigentlich nur noch eingerissen werden muss, da die Lebensumstände in den Wohnungen eigentlich unzumutbar sind.

    Wie können wir da weiter vorgehen?

    Vielen Dank schon mal für Hilfen und Antworten.

    Viele Grüße Nico

  • Ist vertraglich oder in der Kündigung der stillschweigenden Fortsetzung des Mietverhältnisses nach Ablauf der Kündigungs- bzw. Räumungsfrist widersprochen worden?

  • Ist vertraglich oder in der Kündigung der stillschweigenden Fortsetzung des Mietverhältnisses nach Ablauf der Kündigungs- bzw. Räumungsfrist widersprochen worden?

    Nein es gab keinen Widerspruch.

  • Nein es gab keinen Widerspruch.

    Wenn tatsächlich nicht, dann ist das Mietverhältnis fortgesetzt worden und muß/kann jetzt nur ordentlich mit der gesetzlichen Frist gekündigt werden.

  • Wenn tatsächlich nicht, dann ist das Mietverhältnis fortgesetzt worden und muß/kann jetzt nur ordentlich mit der gesetzlichen Frist gekündigt werden.

    Sie meinen schon den Widerspruch unsererseits richtig? Oder könnten Sie Ihre Formulierung nochmal genauer erläutern?
    Vielen Dank!

    Nico

  • Sie meinen schon den Widerspruch unsererseits richtig?

    Den meine ich nicht.

    Ich meine ob im Mietvertrag oder der Kündigung steht das der stillschweigenden Fortsetzung des Mietverhältnisses gemäß BGB § 545 vorsorglich widersprochen wird.

  • Das kann ich jetzt so nicht sagen und müsste das nochmal prüfen.

    Jedoch steht in einem weiteren Schreiben, dass die Kündigung erst dann aufgehoben ist, wenn die kompletten Rückstände beglichen sind. Oder wäre diese Aussage seitens des Vermieters laut BGB § 545 auch hinfällig?

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