Hallo zusammen,
ich bin neu hier. Da ich leider nichts zum Thema gefunden habe eröffne ich diesen Beitrag.
Die Situation ist folgende:
Ich wohne in einem Haus wo neben mir noch eine weitere Partei zur Miete wohnt. Alle anderen 10 Parteien sind Eigentümer. In der letzten Version der Hausordnung (1996) ist beschrieben, dass aufgrund von Geruchsbelästigung das Grillen auf dem Balkon bzw. Loggia zu unterlassen ist.
Bei meinem Einzug 2009 hieß es, dass sich das auf Holzkohle bezieht und man ruhig mit einem Elektrogrill grillen kann. Das hab ich seit dem unzählige Male ohne Probleme gemacht.
Nun habe ich mir einen Gasgrill zugelegt, ohne überhaupt auf die Idee zu kommen, dass mir das verboten werden könnte.
Mein Nachbar (Wohnungseigentümer, sitzt im Beirat, kümmert sich um viele organisatorische Dinge im Haus) meint, dass dies nicht erlaubt sein. Die Begründung erschließt sich mir aber nicht: Er hätte Gas auf seinem Balkon gerochen, wenn sich dieses in der Dachkonstruktion sammelt und Feuer fängt brennt das Haus ab. Dieser Geruch kommt doch aber vom verbrannten Gas, keine Gefahr dass sich das entzündet, es ist ja schon verbrannt.
Weiterhin würde ein Gasgrill durch die Gebäudeversicherung nicht abgedeckt. Wenn das so ist, dann hab ich verloren, aber ich zweifle daran.
Könnt ihr mir eure Einschätzung geben?
Ist es plausibel, dass ein Gasgrill in der Gebäudeversicherung ausgenommen ist?
Vielen Dank, Alex