Nachweis der Heizkosten in Abrechnung für Untermieter

  • Hallo,

    folgendes Problem:

    Die Untermieter bekommen vom Untervermieter eine Nebenkostenabrechnung, in der die aufzuteilenden Heizkosten offensichtlich nicht stimmen.

    Welche Rechte zur Prüfung haben die Untermieter?

    Müssen sie sich mit der Nebenkostenabrechnung, die der Hauptmieter/Untervermieter vom Hauptvermieter erhalten hat, zufrieden geben (dort tauchen ja die weiter aufzuteilenden Heizkosten als Anteil des Hauptmieters/Untervermieters auf) oder haben sie auch ein Recht auf Einsicht in die Originalrechnungen des Hauptvermieters?

    Letzteres würde bedeuten, dass der Untervermieter die vorlegen können müsste.

    ((Als Anlass für die Frage stelle man sich einen Fall vor, wo ein Hauptvermieter keine Rechnungen hat, sondern die Heizkosten einfach geschätzt hat, um sie dann auf die Hauptmieter aufzuteilen. Ein Hauptmieter hat das einfach so akzeptiert und seinen Anteil weiter umgelegt auf seine Untermieter. Ein Untermieter weiß von der ursprünglichen Schätzung des Hauptvermieters und will daher gegen seine vom Untervermieter ausgestellte Abrechnung angehen.))

    Danke Euch. :)


  • Müssen sie sich mit der Nebenkostenabrechnung, die der Hauptmieter/Untervermieter vom Hauptvermieter erhalten hat, zufrieden geben (dort tauchen ja die weiter aufzuteilenden Heizkosten als Anteil des Hauptmieters/Untervermieters auf) oder haben sie auch ein Recht auf Einsicht in die Originalrechnungen des Hauptvermieters?

    Die Betriebskostenabrechnung gilt für Haupt- als auch Untermieterverhältnisse.
    Da wird sich der Hauptmieter auf Verlangen des Untermieters Kopien dieser Rechnungen versorgen müssen. Der Hauptmieter ist dem Untermieter gegenüber in derselben Weise verpflichtet.
    Schönen Sonntag noch!

  • Interessante Frage.

    Rechtlich gesehen hat ein sog. Untermieter keine anderen Rechte als jeder andere Mieter auch. Aber das muß ich Dir ja nicht erklären.

    Nämlich, bei Problemen wegen der NK-Abrechnung, zunächst die Einsicht in die Originalbelege seines Vermieters.

    Wäre in dem Fall die NK-Abrechnung des Hauptmieters.

    Aus meiner Sicht hat der Untermieter keine weitere Handhabe gegen seine Vermieter.

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