Mietaufhebungsvertrag Abfindung

  • Guten Abend zusammen,

    ich habe folgende Frage und hoffe, dass mir hier jemand weiter helfen kann.
    Unsere Vermieter haben beschlossen, die Wohnung in der wir leben zu verkaufen. Es gibt auch bereits einen Käufer und nun steht das Thema Abfindung im Raum, da unsere Vermieter möchten, dass wir einen Aufhebungsvertrag unterschreiben.

    Ich weiß, dass die Abfindungshöhe reine Verhandlungssache ist und dass es so gut wie keine Richtwerte gibt. Ich habe allerdings auch gehört, dass 10% des Kaufpreises nicht unrealistisch sind. Wie seht ihr das? Hat damit jemand Erfahrung?

    Die nächste Frage die sich uns stellt ist zu wann die Abfindung fällig wird. Bei Unterschrift unter den Aufhebungsvertrag oder bei Auszug? Gibt es dazu Richtlinien oder zumindes Erfahungen aus der Praxis?

    Ich freue mich über Antworten!

    Liebe Grüße und einen schönen Abend
    Melon

  • Zitat

    Ich weiß, dass die Abfindungshöhe reine Verhandlungssache ist und dass es so gut wie keine Richtwerte gibt. Ich habe allerdings auch gehört, dass 10% des Kaufpreises nicht unrealistisch sind. Wie seht ihr das? Hat damit jemand Erfahrung?


    Ich halte 10% des Kaufpreises für völlig unrealistisch. Es mag in ganz speziellen Fällen Ausnahmen geben (Einkaufszentrum soll auf dem Grund eines Zweifamilienhauses entstehen und der letzte Mieter will einfach nicht raus), aber die Regel ist das nicht. Viele Vermieter würden sicher auch lieber dem Käufer einen Preisnachlass gewähren mit dem er die Kosten für die Räumungsklage bestreiten kann, als raffgierigen Mieter noch Geld in den Rachen zu werfen.

    Zitat

    Die nächste Frage die sich uns stellt ist zu wann die Abfindung fällig wird. Bei Unterschrift unter den Aufhebungsvertrag oder bei Auszug? Gibt es dazu Richtlinien oder zumindes Erfahungen aus der Praxis?


    Richtlinien gibt es nicht, aber es wäre eine blöde Idee die Kohle schon bei Unterschrift rauszurücken. Am Ende ist das Geld weg, und der Mieter immer noch drin. Geld bei Übergabe.

  • Guten Morgen und danke für eure Antworten!

    @ Dachdeckerin
    Deine Argumentation leuchtet mir ein und ähnlich haben wir auch gedacht. Aber laut Aufhebungsvertrag verzichten wir auf Räumungs- und Vollstreckungsschutz.
    Wäre es da nicht eine genau so blöde Idee die Abfindung bei Übergabe zahlen zu lassen? Nachher sind wir raus und der Vermieter zahlt doch nicht!

  • 10 % des Kaufpreises? Wow! Ich halte das für unrealistisch. Das können u. U. 20.000 € und mehr sein.

    Richtlinien für die Höhe einer Abfindung gibt es ebenso wenig wie für den Aufhebungsvertrag.

    Mit der Abfindung sollten die Kosten z. B. eines Umzugsunternehmens, die Kaution für die neue Wohnung, Renovierung und evtl. Provision gedeckt sein. Irgend was zwischen ca. 5 und 10tausend € würde ich sagen.


    Ich schlage 2 Vereinbarungen vor.

    1. Eine in der der VM versichert das er Euch, sobald Ihr eine neue Wohnung gefunden habt, gegen Zahlung einer Abfindung in Höhe von xtausend € ohne Einhaltung der Kündigungsfrist aus dem Vertrag entläßt.

    2. Den eigentlichen Aufhebungsvertrag wenn der Mietvertrag für die neue Wohnung in trockenen Tüchern ist. Zahlung der Abfindung in 2 Teilen, Teil 1 bei Vertragsabschluß und Teil 2 bei Auszug.

  • Wäre es da nicht eine genau so blöde Idee die Abfindung bei Übergabe zahlen zu lassen? Nachher sind wir raus und der Vermieter zahlt doch nicht!

    Verstehe ich jetzt nicht. Ihr übergebt den Schlüssel und mit der anderen Hand nehmt Ihr das Geld. (Wie im Film ... ;) )

    Wenn Du Angst hast, dass der Vermieter dann kein Geld dabei haben sollte, Eure Wohnung dann aber schon komplett ausgeräumt ist, müsst Ihr halt ein Konstrukt finden, dass das Geld vom Vermieter hinterlegt wird, wo erstmal weder Ihr noch er wieder rankommt. Erst wenn das Geld hinterlegt ist, fangt Ihr an auszuräumen. Und erst mit Eurem Auszug wird das Geld freigegeben. Zeugen könn(t)en dabei helfen.

    Es kann immer passieren, dass eine Partei Dummheiten versucht, aber letztlich gibt es ja den Vertrag, nach dem so etwas dann vor Gericht ausgeregelt würde.

  • Irgend was zwischen ca. 5 und 10tausend € würde ich sagen.

    Danke.... das bestätigt auch mein Gefühl!


    Ich schlage 2 Vereinbarungen vor.

    1. Eine in der der VM versichert das er Euch, sobald Ihr eine neue Wohnung gefunden habt, gegen Zahlung einer Abfindung in Höhe von xtausend € ohne Einhaltung der Kündigungsfrist aus dem Vertrag entläßt.

    2. Den eigentlichen Aufhebungsvertrag wenn der Mietvertrag für die neue Wohnung in trockenen Tüchern ist. Zahlung der Abfindung in 2 Teilen, Teil 1 bei Vertragsabschluß und Teil 2 bei Auszug.

    Die Idee finde ich gut, allerdings hängt wohl akutell der Verkauf von unserer Unterschrift ab. Daher sind 2 gesonderte Vereinbarungen nicht im Sinne unserer Vermieter.... leider!


    Wenn Du Angst hast, dass der Vermieter dann kein Geld dabei haben sollte, Eure Wohnung dann aber schon komplett ausgeräumt ist.....

    Ja AjaxMH, genau das ist meine Angst dabei. Wir werden nach diesem Umzug (der letzte ist noch nicht so lange her) nicht mehr endlos Mittel und Nerven haben um zu prozessieren, sollte sich unser Vermieter im Nachgang quer stellen.
    Es soll einfach so wenig Raum für Konflikte wie ebend möglich geben.

    Dennoch, vielen lieben Dank für Eure Tipps!

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