konkludenten Vereinbarung - Mietvertrag enthält keine Qm Angabe

  • Hallo


    nochmals eine sehr spezielle Frage zu BGH Urteil Az. VIII ZR 256/09
    Es geht darum, dass keine Qm Angabe im Vertrag steht, ansonsten Standardvertrag (auch nicht "wie gesehen" oÄ., sondern nur: "die whg im 2.OG..."). Dieses Urteil passt gut auf meine Situation, allerdings hatte ich keine Skizze sondern nur das Inserat plus die NK Abrechnung mit den stark überhöhten Qm Angaben. Es geht um eine DG Wohnung, Stichwort Wohnflächenverordnung von 2004 (Vertrag 2009), vermietet wurde über eine Objektbetreuungs Firma.


    keine Angabe im MV, dennoch Klage des Mieters erfolgreich, es gilt Info bzw. Abrechnung
    ==================================================================
    BGH Az. VIII ZR 256/09

    Ich weiss dass Amtsgerichte manchmal zgunsten des Vermieters entschieden haebn.

    Für mich eine wichtige Frage wegen der Mitminderung (nicht NK Minderung) rückwirkend lt. weiterer BGH Uteile: Mangel Wer hat hier einschlägige Erfahrung oder gute Fachkenntnisse. Die Wohnung ist mindestens 20% kleiner als vorgegeben (zB. lt. Abrechnungsdetailinfos). Klagen will ich aber nur, wenn die Chancen sehr gut sind.

    Ciao & Danke
    :confused:

    Einmal editiert, zuletzt von Tiger888 (12. Juli 2014 um 10:12) aus folgendem Grund: fmt

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!