Kündigungsrecht?

  • Hätte mich schon mehr als verwundert wenn dies dann alles Individual Verträge wären.


    Letzte Anmerkung dazu:

    Es hatte bis heute 17:05 Uhr niemand gesagt, was genau Dein Mietvertrag wirklich ist. Auch ich nicht. Das kann auch niemand.

    Niemand - bis auf mindestens einer Ausnahmen hier, scheinbar - kann aufgrund der hier geschilderten Beschreibungen, die für die Forenteilnehmer nicht nachprüfbar sind und die auch vor allem niemals vollständig sind (auch nicht sein können), eine endgültige und garantiert wahre Schlussfolgerung ziehen.

    Erst um 17:05 Uhr hat dann jemand geglaubt, er könne es doch, und erstmalig und strikt behauptet, dass Du einen Formularmietvertrag in den Händen hälst und die Klausel daher ungültig sei. Das kann durchaus auch so sein, vielleicht aber auch nicht - man weiß eben nicht 100%-ig, was ein Richter im Zweifel entscheiden würde.

    Auch ich denke mittlerweile, dass - angesichts der Tatsache, dass wir hier von einer recht großen Vermietungsgesellschaft reden - die Interpretation als Formularmietvertrag vertretbar, wenn nicht sogar wahrscheinlich ist. Doch wissen kann das niemand wirklich; und so hast Du genau genommen jetzt nur die Antwort "gewählt", die Dir am besten passt. ;) Das ist völlig legitim - kann Dir aber bei wichtigeren Dingen (wichtiger als diese sowieso wegen Zeitablaufs pulverisierte Klausel) sehr viel Leid einbringen.

    Einmal editiert, zuletzt von AjaxMH (10. Juli 2014 um 23:45)

  • Alles gut ;) Ob es letzt endlich so ist oder auch nicht, nicht wirklich so wichtig. war halt interessant. Na klar passt mir diese eine antwort am besten, ich glaub man wählt immer die antwort die einem am besten liegt. Vielleicht sollte mal eine Vorschrift her die das ganze eindeutig deklariert, sprich der Formular-Mietvertrag heißt auch so, eben so wieder Individual Mietvertrag. Dieses schwammige ist ja nicht so dolle.

    gruß andi

  • wenn man zB. eine Wohnung günstig vermietet, will man ja nicht sofort wieder neu suchen. Daher erscheint mir die Mindestlaufzeit von einem Jahr korrekt/angegben zu sein ...

  • Schwere Sache also ;) ...

    Formularmietvertrag
    Bei den meisten im Bereich der Wohnraummietverträge ... wenn die einzelnen Inhalte des Mietvertrags nicht einseitig gestellt, sondern von den Vertragsparteien individuell ausgehandelt werden (§ 305 Abs. 1 Satz 3 BGB)... Also danach hört es für mich eher nach einen Formulamietvertrag an, .... Gruß andi

    moin

    kannte die Aspekte gar nicht aber schaut recht "übersichtlich" aus, eigentlich.

    Dir stehen als Mieter gewisse Schutzaspekt lt. BGB zu (ähnl. KU Schutz im Arbeitsrecht).. egal wie man das dreht, habe ich den Eindruck, dass es kein Fv ist sondern individuell, obwohl einseitig vom VM vorgelegt. Daher, und lt. dem genannten BGH Urteil, scheint der VM ebenfalls der KU Sperre zu unterliegen.

    Obwohl ich hier der Meinung bin, dass der VM berechtigte Interessen haben könnte und sich die Klausel OK liest, würde ein Gericht vermutlich :confused: zugunsten des Mieters entscheiden - nur mM.

    ciao
    ;)

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