Hallo zusammen, ich hab da doch mal eine frage zum Kündigungsrecht. In meinem Vertrag habe ich ein Kündigungsverzicht über 1 Jahr. An sich kein Problem,bin ja schon über das Jahr hinweg. Es geht also eher um das Prinzip.
Nun steht dort,das ich erst nach einem Jahr kündigen darf, was mich wurmt. Dort steht nur was von mir. Müsste das gleiche nicht auch dann für den Vermieter gelten, von einer fristlosen Kündigung abgesehen!?
Unter Punkt 2 steht nur was von mir und das ich ein jahr lang nicht kündige. Vom Vermieter garnichts wie ihr sehen könnt. Unter Punkt 3, steht das der Vermieter eine ordentliche Kündigung nach den Gesetzlichen Bestimmungen durchführen kann.
Muss nicht für beide seiten das gleiche gelten? Und wäre deshalb dieser Teil ungültig, also das mit dem Jahr verzicht?
Weiterhin stört mich das datum wann dieses Jahr eigntlich abgelaufen wäre. Hier im Vertrag steht zum 28.02.2014. Dies entspricht meinen Mietbeginn zum 01.03.2013! Allerdings habe ich irgendwo gelesen das nicht der mietbeginn für sowas zählt sondern das datum des vertrag abschlusses, damit hätte das jahr kündigungsverzicht irgendwann am 15.02.2014 ablaufen müssen. oder ist das richtig so?
was sagt ihr dazu, ist das so alles rechtens?
gruß andi