Hallo!
Ich bin Anfang Juni 2009 per Mietaufhebungsvereinbarung aus meinem damaligen Mietverhältnis bei einem privaten Vermieter ausgestiegen. In dieser Vereinbarung steht wortwörtlich "Der Vermieter verpflichtet sich, bis Ende Februar 2010 eine Betriebskostenabrechnung zu erstellen."
Diese Abrechnung bekam ich jedoch erst Anfang Juni 2010. Da die Vereinbarung für meine Begriffe nicht eingehalten wurde, widersprach ich der Zahlungsaufforderung (überdies sind in der sehr amateurhaften Abrechnung Rechenfehler) per Einschreiben.
Heute meinte der Vermieter, die Zahlung sei zu leisten, da er ja erst im März die Ablese-Daten bekommen hätte.
Wie sieht es nun aus? Muss ich wirklich zahlen?
Danke im Voraus
Robert