Tja, wenn ich das wüsste, es steht nirgendwo auf der Abrechnung...es steht auch keine Frist drauf, binnen der zu zahlen ist, geschweige denn ein Bankkonto...amateurhaft eben. Aber der ehemalige Vermieter will jetzt per Amtsgericht das Geld einholen und das kostet mich halt im Falle des Verlierens sicher mehr als die 116 Euro um die es geht.
Also es kamen zwei Abrechnungen, einmal "Betriebskostenabrechnung für 2008" und "...für 2009".
Gewohnt habe ich dort vom 01.10.2008 bis Anfang Juni 2009. In 2008 ergab sich ein Guthaben von 29 Euro. Beide Abrechnungen kamen wie erwähnt Anfang Juni 2010. Ist eigentlich der Anspruch auf Rückzahlung bzw. Anrechnung des Guthabens aus 2008 erloschen (wegen 1-Jahres-Frist)? In der Abrechnung für 2009 wird es jedenfalls nicht erwähnt.
Bin ich darüber hinaus berechtigt, die Rechenfehler (Prozentrechnung) zu berichtigen und den entspr. verminderten Betrag zu zahlen, wenn ich zahle? Einspruchsfrist wegen der fehlerhaften Abrechnung ist ja nun vergangen, ich dachte eben, mit dem Termin aus der Aufhebungsvereinbarung sei alles gegessen....