Klage vom vfrüheren Mieter

  • Hallo alle miteinander.
    (Ich hoffe, es ist das richtige Forum)
    Der Fall:
    Ein Mieter hat mehrmals seine Miete nicht bezahlt. Als dieses zum dritten male passierte und er drei Monate im Verzug war, wurde ihm fristlos gekündigt und er aufgefordert, die Wohnung zu räumen.
    Zwar zog er wirklich Ende des betreffenden Monats aus, doch hinterliess er die Wohnung wie sie war. Heisst; Er nahm nichts mit. Nach Aufforderungen und Warnungen meinerseits, wurde sein wertloses Zeug auf dem Spermüll entsorgt. Zwei, drei Geräte, welche "etwas" Wert hatten (TV Gerät/Waschmaschine Kleiderschrank) behielt ich ein.
    Jetzt nach einem Jahr (!!!) taucht er auf und fordert sein Zeug zurück. Diese habe ich, obschon sie von minderwertigem Wert sind, nicht vor raus zu geben.
    Weil der Herr mir weiterhin die drei Monatsmieten schuldet, die Wohnung in unzumutbarem Zustand zurück liess, so dass ich nicht neu vermieten konnte.
    Nun will er mich zivil strafrechtlich anzeigen.
    Kann er das? Wie ist die Chancen Verteilung?

  • Zitat

    Kann er das?

    Klar, jeder kann jeden "anzeigen".

    Zitat

    Wie ist die Chancen Verteilung?

    Wenn du bei der Räumung des Mülls und der Sicherstellung der restlichen Dinge keine Fehler gemacht hast, dann ist es fraglich, ob die Angelegenheit vor Gericht zugelassen wird.

  • Zitat

    Zeugen, dass das Zeug wertlos war habe ich.

    Ob das vor Gericht Eindruck machen wird, will ich bezweifeln. Dort wird es nicht gerne gesehen, wenn Vermieter ihr vermeintliches Recht in die eigenen Hände nehmen. Du solltest ganz schnell die Beratung eines Anwalts für Mietrecht in Anspruch nehmen, bevor dir deine Eigenmächtigkeit unnötige Kosten in vierstelliger Höhe verursachen.

  • Welche Fehler könnten das gewesen sein?
    Zeugen, dass das Zeug wertlos war habe ich.


    Dann hast Du also Zeugen, dass Du fremdes Eigentum beseitigt hast. Auch Müll hat einen Eigentümer.

    Du hättest das m.E. nicht wegwerfen dürfen.

    Auch darfst Du nicht eigenmächtig Pfänder spielen. Wenn Du noch Eigentum des Ex-Mieters besitzt, so musst Du es rausgeben. Die Mietschulden des Ex-Mieters bei Dir sind m.E. eine völlig davon getrennt zu betrachtende Angelegenheit.

    Jetzt, wo er wieder aufgetaucht ist, kannst Du die Mietschulden ja vielleicht eintreiben.

  • Wieviele Jahre hätte ich denn noch warten sollen/müssen um den ganzen Krempel raus zu kriegen? Man kann doch nicht alles auf ewig aufheben, mit dem Gedanken, irgendwann taucht der wieder auf.

  • Zitat

    Man kann doch nicht alles auf ewig aufheben, mit dem Gedanken, irgendwann taucht der wieder auf.

    Das hättest du einen Anwalt fragen sollen, bevor du dich ins Unrecht gesetzt hast.

  • Wieviele Jahre hätte ich denn noch warten sollen/müssen um den ganzen Krempel raus zu kriegen? Man kann doch nicht alles auf ewig aufheben, mit dem Gedanken, irgendwann taucht der wieder auf.


    So weit zum durchaus logischen Gefühl, ja ...
    Vom Gefühl her sollte man meinen, nach x-maliger erfolgloser Aufforderung nebst Androhung eben genau dieser Entrümpelung, das tun zu dürfen. Ob das rechtlich aber in jedem Fall so haltbar ist, wage ich zu bezweifeln.

    Normalerweise ist man bei so etwas mit einem Gerichtsbeschluss auf der sicheren Seite. Ob der auch hier in Deinem Fall nötig gewesen wäre, sollte (und wird dann jetzt wohl auch?) geprüft werden. Ob und welche Umstände genau für oder gegen Dich sprechen, wird man dann sehen.

  • Zitat

    Zwar zog er wirklich Ende des betreffenden Monats aus, doch hinterliess er die Wohnung wie sie war.

    Dann ist er doch nicht ausgezogen. Oder hat er die Wohnung bzw. alle Schlüssel übergeben?

    Wenn nicht hättest Du die Wohnung nicht betreten dürfen. Stichwort Hausfriedensbruch.

    Zitat

    Nun will er mich zivil strafrechtlich anzeigen.

    Eins geht nur. Strafrechtlich. Wegen Hausfriedensbruch und Diebstahl käme in Frage.

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