Unwirksamkeit einer Kündigung auf Grund von Schreibfehler? Räumungsklage?

  • Hallo,

    folgendes Szenario könnte sich abspielen:
    Hauptmieter kündigte am 05.05.20xx ordentlich und fristgerecht (3Mon.) auf Eigenbedarf (Arbeitszimmer) zum 31.07.20xx. Im Kündigungsschreiben schlich sich ein Fehler ein statt " ..das am 14.01.20xx zwischen UM und HP geschlossene Untermietverhältnis.." steht "...das am 14.02.20xx zwischen UM und HP geschlossene Untermietverhältnis..". Der Monat wurde falsch benannt. Untermieter behauptet nun die Kündigung durch HP ist unwirksam da sich dort auf ein nicht existentes Dokument bezogen wird. Jedoch ist nach Auffassung des HP klar aus der Kündigung ersichtlich welcher Untermietvertrag gemeint ist, schließlich gibt es ja auch nur einen! Im selben Zuge hat nun der UM dem HP fristgerecht gekündigt zum 30.09.20xx. Jedoch bittet UM auf vorzeitige Entlassung aus dem Untermietverhältnis falls vor dem 30.09.20xx eine neue Wohnung gefunden wird. Der HM schließt aus dem Verhalten des UM das dieser nicht zum 31.07.20xx ausziehen möchte/kann, nun muss HP innerhalb von zwei Wochen "ausdrücklich auf Fortsetzung des Mietverhältnisses auf unbestimmte Zeit gem. §545 BGB wiedersprechen".
    Nun zur Frage: Muss der HP eine Frist über den 31.07.20xx gegenüber dem UM setzen? Wenn ja reicht ein Monat? Weiter besteht die Annahme das wenn UM zum 01.10.20xx keine neue Wohnung gefunden hat in der WG hocken bleibt, was spätestens dann eine Räumungsklage zur Folge hätte.
    Da der UM nur 2 Monate Zeit rauschlagen möchte steht eine Räumungsklage, wenn HM auf Auszug zum 31.07.20xx besteht ohne Einräumung einer Frist, in keinem Verhältnis da diese erstens Geld kosten würde bzw. den Auszug des UM noch mehr verzögern würde.
    Ist denn eine Einräumung einer Frist von einem Monat ratsam, in der Hoffnung das UM sich auf diesen Deal einlässt. Der UM hat in seinem Kündigungsschreiben eingeräumt die Wohngemeinschaft schnellst möglich aufzulösen.
    Der UM verfügt ansich keine Mittel um eine Räumungsklage durch zu stehen, HM schon jedoch würde dieser Auf den Kosten sitzen bleiben......

    Zu was könnte dem HM geraten werden.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!